Oberbürgermeister

Mannheimer OB-Wahl: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Von 
Till Börner und Esther Lehnardt
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Am 18. Juni findet die OB-Wahl in Mannheim statt. Dann entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, wer auf Oberbürgermeister Peter Kurz als Stadtoberhaupt folgt. © dpa

Mannheim. Seit 16 Jahren steht Peter Kurz an der Spitze der Mannheimer Stadtverwaltung. 2007 ist der Sozialdemokrat im ersten Wahlgang ins Amt gewählt worden – damals war das allerste iPhone gerade einmal ein paar Monate auf dem Markt und der US-Präsident hieß George W. Bush.

Inzwischen hat Apple 13 weitere Smartphones entwickelt und Joe Biden ist der dritte Präsident nach Bush. Und Peter Kurz ist noch immer Mannheims Oberbürgermeister, jedoch sind seine Tage gezählt. Bei der Wahl am 18. Juni tritt der 60-Jährige nicht mehr an. Wer ihm nachfolgt, ist selbstverständlich noch offen. Bisher haben sich sieben Männer und Frauen auf das Amt beworben.

Wer sind die Bewerberinnen und Bewerber? In dieser Reihenfolge stehen die Kandidierenden auf den Wahlzetteln

Bewerbungsschluss für alle Kandidierenden war am 22. Mai um 18 Uhr. Der Gemeindewahlausschuss beschloss am 24. Mai, wessen Bewerbung zugelassen wurde und wer nun auf dem Stimmzettel steht. 

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Wer darf wählen?

Alle, die am Wahltag (18. Juni):

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen
  • seit mindestens drei Monaten in Mannheim wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen

Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind Deutsche und Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten, die vor der Zulassung der Bewerbung in Deutschland wohnen, am Wahltag das 25. aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und 250 Unterstützungsunterschriften von in Mannheim Wahlberechtigten einreichen. 

Wie wird gewählt?

Am Wahltag, den 18. Juni, sind die Wahllokale zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Jeder Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Wählbar sind nicht nur die Personen auf dem Stimmzettel, sondern jede wählbare Person kann auf den Wahlzettel geschrieben werden.

Falls im ersten Wahlgang niemand mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann, gibt es am 9. Juli einen zweiten Wahldurchgang, bei dem die einfache Mehrheit der Stimmen reicht.

Wie funktioniert die Briefwahl? 

Der Briefwahlantrag ist auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Die Briefwahl können Wählerinnen und Wähler aber auch online beantragen. Das funktioniert online unter www.manheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Die Stadt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen frühestens Ende Mai verschickt werde. 

Wie bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung für die OB-Wahl in Mannheim? 

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 28. Mai 2023 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Adresse, bei der sie gemeldet sind. Wer bis 28. Mai 2023 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte das nach Angaben der Stadt beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen.

Weitere Informationen zur OB-Wahl finden Sie auf der Seite der Stadt Mannheim.

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

Redaktion Online-Redakteurin und Leiterin des Leben-Bereichs des Mannheimer Morgens

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