Mannheim. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat bereits einen Termin im Auge: Am Dienstag, 10. Oktober, beabsichtigt die zuständige Kammer die Klage gegen die Mannheimer Oberbürgermeisterwahl mündlich zu verhandeln, wie ein Sprecher auf Nachfrage mitteilt. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr im Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs in der Mannheimer Schubertstraße am Luisenpark und ist öffentlich.
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Fix ist der Termin noch nicht, denn der Kläger wird postalisch vom Verwaltungsgericht darüber informiert. Er hatte, wie berichtet, am Freitag Klage und Eileintrag gegen das Ergebnis der OB-Wahl vom 9. Juli eingereicht. Um wen es sich dabei handelt, teilt das Gericht mit Verweis auf Datenschutzgründe nicht mit. Allerdings handele es sich um eine Einzelperson, die nicht anwaltlich vertreten sei.
Auch Stadt und Specht geladen
Begründet hatte die Person die Klage auf 137 Seiten, die das Verwaltungsgericht derzeit prüft. Dass es bereits einen Verhandlungstermin ins Auge gefasst hat, sei laut eines Sprechers allerdings keine inhaltliche Bewertung. Geladen hat das Gericht neben dem Kläger auch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe als Vertreterin des Landes, Christian Specht als Sieger der Wahl und die Stadt Mannheim zu dem Termin.
Bereits Ende Juli waren drei Einsprüche gegen das Wahlergebnis beim Regierungspräsidium eingereicht worden. Einer der Einsprüche war kurz darauf zurückgenommen worden, zwei wies das RP damals als unzulässig und unbegründet zurück. Doch weil der Klageweg noch offenstand, war die Entscheidung nicht unmittelbar rechtskräftig. Die jetzige Klage und den Eilantrag eingereicht habe demnach eine der Personen, deren Einspruch im Juli keinen Erfolg hatten, so der Sprecher.
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