Mannheim. Die Nachwehen der Mannheimer Oberbürgermeisterwahl gehen in die nächste Runde. Gegen das Wahlergebnis ist am Freitag sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Das bestätigte das Gericht am Mittag auf Nachfrage dieser Redaktion. Ende Juli waren drei Einsprüche gegen das Ergebnis vom 9. Juli beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe eingereicht worden.
Klage gegen das Ergebnis der OB-Wahl in Mannheim: Wer steckt dahinter?
137 Seiten umfasst die Begründung der Klage laut Verwaltungsgericht. Diese sollen, so ein Sprecher, am Montag gesichtet und geprüft werden: „Bei solchen Wahlanfechtungsklagen ist das Gericht bemüht, möglichst zügig zu einer Entscheidung zu kommen.“ Demnach habe dieselbe Person sowohl Klage als auch Eilantrag eingereicht - viel mehr Informationen zum Kläger gibt das Verwaltungsgericht aus Gründen des Datenschutzes nicht preis.
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Allerdings handele es sich bei dem Kläger um einen derjenigen, der im Juli einen der Einsprüche gegen das Ergebnis der OB-Wahl eingereicht hatte. Einer der drei Einsprüche war zurückgenommen worden, zwei weitere wies das RP damals als unzulässig und unbegründet zurück. Doch weil der Klageweg noch offenstand, war die Entscheidung nicht unmittelbar rechtskräftig.
Die jetzt eingereichte Klage könnte tatsächlich noch in diesem Jahr mündlich verhandelt werden. Sollten keine Formfehler vorliegen, so bestätigt der Sprecher des Gerichts, wird es zu dieser Verhandlung kommen. Ein Formfehler könnte sein, dass die Klagefrist nicht eingehalten wurde. Die beträgt einen Monat ab der Entscheidung des RP, das seine Entscheidung über die Einsprüche am 2. August bekanntgab. Die beiden OB-Wahlen vom 18. Juni und vom 9. Juli seien gültig, teilte die Behörde damals mit.
Eilantrag gegen das Ergebnis der OB-Wahl in Mannheim ist ungewöhnlich
Beklagt ist jetzt offiziell das Land, das durch das Regierungspräsidium vertreten wird. Auch Christian Specht (CDU) als Sieger der Mannheimer OB-Wahl wird dem Verfahren beigeladen, er kann, muss aber keine Stellungnahme dazu abgeben, so das Verwaltungsgericht. Er hatte sich am 9. Juli mit 49,9 Prozent der Stimmen gegen Thorsten Riehle (SPD, 48,7 Prozent) und Ugur Çakir (unabhängig, 1,3 Prozent) durchgesetzt.

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Ungewöhnlich ist, dass mit der Klage auch ein Eilantrag gegen das Wahlergebnis eingegangen ist. Das Gericht müsse erst prüfen, wie es damit umgeht, so ein Sprecher. Demnach könnte der Eilantrag überflüssig sein, weil die Klage allein schon aufschiebende Wirkung hat - Christian Specht also bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht offiziell Mannheims neuer Oberbürgermeister werden kann.
Wegen der Einsprüche und des dadurch schwebenden Verfahrens musste er in einer Sondersitzung des Gemeinderats Anfang August zum sogenannten bestellten Oberbürgermeister gewählt werden. Dieser Termin dauerte sieben Minuten und alle anwesenden, stimmberechtigten Stadträte stimmten für Specht. Seitdem führt er zwar die Bezeichnung Oberbürgermeister und hat auch alle Rechte, so zu handeln. "Auch wenn jetzt Klage eingereicht worden ist, ändert das nichts daran, dass Herr Specht in vollem Umfang in die Rechtsstellung des Oberbürgermeisters eingetreten ist und damit Leiter der Gemeindeverwaltung und Vorsitzender des Gemeinderates ist sowie die Gemeinde vertritt", sagt Monika Enzenbach, Sprecherin der Stadt, in einer Stellungnahme auf Anfrage. "Er wird zudem den Vorsitz im Gemeinderat und in den Ausschüssen führen, mit der einzigen Einschränkung, dass er dies ohne Stimmrecht tun wird."
Auch Schriesheims Bürgermeister Christoph Oeldorf hat dieses Prozedere bereits hinter sich. Seine Wahl zum Bürgermeister war Ende November 2021 ebenfalls angefochten worden. Deswegen wurde er erst im September 2022 offiziell ins Amt eingeführt.
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