Wahl

OB-Wahl Mannheim: Bewerbungen ab 18. März einreichbar

Mannheim bekommt einen neuen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin. Wer kandidieren will, muss seine Unterlagen innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeben - und noch mehr Vorgaben beachten

Von 
Till Börner
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Mannheim. Die Stellenausschreibung für die OB-Wahl in Mannheim wird am Freitag, 17. März, veröffentlicht. Wie die Stadt Mannheim mitteilt, können somit Bewerbungen frühestens am 18. März um 0 Uhr schriftlich bei der Stadt eingereicht werden - bei der Geschäftsstelle des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses in E5.

Reihenfolge des Eingangs hat Bedeutung

Die Stadt weist daraufhin, dass vorher eingehende Bewerbungen nicht berücksichtigt werden dürfen. Bewerbungsschluss ist am 22. Mai um 18 Uhr. Die erforderlichen Anlagen können innerhalb der Einreichungsfrist nachgereicht werden. Innerhalb dieser Frist können Bewerbungen auch wieder zurückgenommen werden.

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Die Reihenfolge des Bewerbungs-Eingangs bestimmt die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Bei gleichzeitigem Eingang bestimmt das Los. Alle Bewerbungen, die bis zum 20. März vor 7.30 Uhr im Hausbriefkasten von E 5 (andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig) ankommen, gelten als gleichzeitig eingegangen. Ebenfalls als gleichzeitig eingegangen gelten Bewerbungen, die nach Dienstschluss und vor 7.30 Uhr des nächsten Arbeitstags im Briefkasten eingehen.

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Für Fragen zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters oder der neuen Oberbürgermeisterin steht das Wahlbüro der Stadt Mannheim telefonisch 0621/293-9566 oder per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de zu Verfügung. 

Folgende Personen wollen bisher OB werden

Der amtierende Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) tritt nach 16 Jahren im Amt nicht mehr zur Wiederwahl an. Folgende Personen wollen sich um seine Nachfolge bewerben:

Die Wahl findet am 18. Juni statt. Wahlberechtig ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat , seit mindestens drei Monaten in Mannheim wohnt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. 

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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