Keine Stichwahl

Bei der Mannheimer OB-Wahl gelten noch die alten Regeln

Die Stuttgarter Landesregierung will bei Oberbürgermeister-Wahlen im zweiten Durchgang nur noch Stichwahlen zwischen den Erstplatzierten. Bei der Mannheimer OB-Wahl greift diese Neuerung aber noch nicht

Von 
Steffen Mack
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Geplante Wahlrechtsreform: Bei der OB-Wahl in Mannheim zieht sie noch nicht. © Tröster

Nicht jede Ankündigung aus Stuttgart erregt in Mannheim sogleich allergrößtes Interesse. Nun ist das bei der geplanten Wahlrechtsreform indes geschehen. Denn sie beinhaltet neben veränderten bis wegfallenden Altersgrenzen auch eine wichtige Neuerung für Oberbürgermeister-Wahlen: Wenn im ersten Durchgang niemand die absolute Mehrheit erreicht, können bisher im zweiten Wahlgang alle, die wollen, erneut kandidieren. Dann reicht die einfache Mehrheit. Künftig soll es in Baden-Württemberg, wie in einigen anderen Ländern, in der zweiten Runde nur eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten geben. Auf Anfrage hat am Mittwoch aber ein Sprecher klargestellt, dass bei der Mannheimer OB-Wahl im Sommer noch die alten Regeln gelten.

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Das neue Wahlrecht soll zwar schon im März beschlossen werden - also deutlich vor dem 18. Juni, wenn hier ein neues Stadtoberhaupt gewählt wird. Doch teilt dazu Carsten Dehner vom Stuttgarter Innenministerium mit: „Um den Kommunen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben, sollen die Änderungen zum Bürgermeisterwahlrecht erst mitzeitlichem Vorlauf in Kraft treten. Für die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim wird deshalb noch das bisherige Recht gelten.“

Die bislang Vier, die sich um den Chefsessel im Rathaus bewerben - Thorsten Riehle (SPD/Bild links oben), Christian Specht (CDU/rechts oben), Isabell Belser (Linke) und Raymond Fojkar (Grüne) - haben also alle unabhängig von ihrem Ergebnis im ersten Wahlgang unverändert die Möglichkeit, drei Wochen später ein zweites Mal anzutreten.

Auch eine Frage der Empfehlung

Nun engagieren sich in der Mannheimer Lokalpolitik natürlich ausschließlich absolut rechtschaffene Menschen. Gekungel hinter den Kulissen, Kuhhandel gar, wäre ihnen selbstverständlich abgrundtief zuwider. Kaum zu glauben daher, dass es selbst in diesem Schlumpfhausen in Sachen Selbstlosigkeit bereits Gedankenspiele geben soll, wer womöglich zu einem Verzicht auf den zweiten Wahlgang bereit sein könnte. Und was wohl derjenige, der davon profitieren würde, als Gegenleistung zu tun bereit wäre. Aber selbstredend wird über sowas nicht öffentlich gesprochen. Schon gar nicht zu einem solch frühen Zeitpunkt.

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Die Neuerung mit der Stichwahl wird den Vorteil haben, dass derlei Geschacher künftig nicht mehr möglich ist. Allerdings steht Kandidaten nur im ersten Durchgang weiter offen, anschließend eine Empfehlung abzugeben. Darauf verzichtete etwa 2015 ausdrücklich Christopher Probst von den Freien Wählern. Seinen Anhängern blieb es somit im zweiten Durchgang selbst überlassen, sich zwischen dem späteren Sieger Peter Kurz und CDU-Herausforderer Peter Rosenberger zu entscheiden. 

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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