Mannheim. Im Streit um das Anwohnerparkkonzept in Feudenheim während der Bundesgartenschau soll jetzt das Stuttgarter Verkehrsministerium helfen. Eingeschaltet hat es der SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch, der selbst in dem Stadtteil wohnt. Er hat dazu im Landtag eine Anfrage gestellt, ob die Planungen der Stadt im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften dazu stehen.
Während der Bundesgartenschau vom 14. April bis 8. Oktober werden große Teilen von Feudenheim als Anwohnerparkzone ausgewiesen. Dort darf nur sein Fahrzeug abstellen, wer dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Die Stadt will so verhindern, dass Besucher der Bundesgartenschau den kostenpflichtigen Großparkplatz am Maimarktgelände umgehen, im Stadtteil wild parken und Einfahrten zustellen. Die Stadtverwaltung spricht daher von einem „Anwohnerschutzkonzept“.
Weitere Parkzone wird eingerichtet
Doch daran gab es mehrfach heftige Kritik. Besonders Gewerbetreibende, Arztpraxen und Dienstleister befürchten, dass Kunden, Patienten und Klienten dann nicht mehr mit dem Auto kommen können – denn sie dürfen, wenn sie nicht Anwohner sind, hier nicht parken. Das gilt ebenso für Mitarbeiter.
Der Gemeinderat hat ungeachtet der Beschwerden aus dem Stadtteil das Konzept der Stadt im Dezember im Prinzip bestätigt. Allerdings wurden einige Abweichungen beschlossen. Auf Anregung der Gewerbetreibenden wird eine weitere Parkzone in der Straße Am Schelmenbuckel eingerichtet. Damit stehen mit einem Abschnitt der Talstraße, einer Fläche am Friedhof, der Scharnhorst- und der Ziethenstraße, der Hauptstraße und der Straße Am Bogen sechs Zonen zur Verfügung, in denen – auch ohne Anwohnerparkausweis – ein Fahrzeug mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden abgestellt werden darf. Das, so die Verwaltung, reiche für Kunden, Patienten oder Klienten. Der öffentliche Parkplatz vor der Kulturhalle an der Spessartstraße ist ganz aus dem Konzept herausgelöst – dort sollen Mitarbeiter der Geschäfte in der Hauptstraße ihre Wagen parken.
Gewerbe will Nachbesserung
Zudem erhalten Gewerbetreibende pro Betrieb kostenlos je zwei Ausnahmegenehmigungen, wonach sie unbegrenzt parken können. Das hatte der zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer (SPD) bei der Anwohnerversammlung im November zugesagt, bedurfte aber eines Beschlusses des Gemeinderats. Das gilt ebenso für eine zweite Regel: Danach bekommen Bewohner für den Zeitraum der Bundesgartenschau pro volljährigem Haushaltsmitglied bis zu 20 Tagesparkscheine, damit sie Besuch empfangen können – und das unabhängig davon, ob ein Auto im Haushalt vorhanden ist.
„Mit den Anpassungen tragen wir den ausführlichen Gesprächen mit Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung,“ argumentiert Eisenhauer.
"Das Ganze falsch angegangen"
Die Kritik des Gewerbevereins verstummt dadurch jedoch nicht. „Allein durch die vielen Nachbesserungen seitens der Stadtverwaltung, sieht man, dass das Ganze falsch angegangen wurde“, sagt Walter Ampersberger, Vorsitzender des Gewerbevereins Feudenheim. „Hätte man gleich mit Bezirksbeirat, Bewohnern und Gewerbetreibenden gesprochen, hätte man sich viel Zeit erspart“, kritisiert er.
Jeder einzelne Parkplatz, würde eine Entlastung bringen.
Über die Nachbesserungen äußert er sich zwar zufrieden, will aber weiter an dem Thema dranbleiben: „Vielleicht bekommen wir noch eine Nachbesserung für unsere Betriebe, die auf Ganztagsparkplätze angewiesen sind“, verweist er auf Hotels, Schulungszentren oder andere Dienstleister. „Es ist natürlich auch schade , das ein grosses Parkhaus gebaut wurde und von ganz Feudenheim niemand dort parken kann – jeder einzelne Parkplatz, würde eine Entlastung bringen“, verweist er auf den gerade entstehenden Neubau am Wingertsbuckel, der während der Buga für deren Mitarbeiter und danach für die Bewohner des geplanten Neubaugebiets gedacht ist. „In Heidelberg richtet man eigene Parkplätze für Handwerksbetriebe und für Pflegedienste ein, da macht man viel richtig“, lobt er, während Mannheim Parkplätze abschaffe.
Weirauch hatte der Stadtverwaltung in einem Brief einen Kompromiss vorgeschlagen – indem das Anwohnerparken mit einer Parkscheibenregelung kombiniert wird. Damit seien die Flächen „für die zumeist ganztägig parkenden Buga-Besucher nicht nutzbar“, so der SPD-Abgeordnete. Für Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter stünde jedoch „spürbar mehr Parkraum zur Verfügung“.
Die Stadtverwaltung hatte das als rechtlich nicht machbar bezeichnet. Damit ist Weirauch nun nicht zufrieden und will dazu die Einschätzung der Landesregierung. „Ich mache noch einmal einen Aufschlag beim Verkehrsministerium, da die Stadt meines Erachtens nicht alle Optionen geprüft hat“, sagt der Abgeordnete, der selbst Jurist ist.
Welche Behörde ist eingebunden?
Weirauch verweist zudem auf die Straßenverkehrsordnung. Dort ist festgelegt, dass an Werktagen in Bewohnerparkzonen von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent der Parkfläche ausschließlich für Bewohner reserviert werden darf. „Die Stadt muss sicherstellen, dass diese Anforderungen eingehalten sind – Spielräume müssen zugunsten von Kunden und Patienten voll ausgeschöpft werden“, begründet der Sozialdemokrat seinen Vorstoß.
Darüber hinaus will Weirauch auch in Erfahrung bringen, ob die Stadt das Verkehrsministerium oder das Regierungspräsidium bei der Erarbeitung des Konzepts „formell oder informell eingebunden“ hat und welche rechtlichen Möglichkeiten Bewohnern und Gewerbetreibenden gegen die Bewohnerparkzonen zur Verfügung stehen.
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