Mannheim. „Mit offenen Karten auf die Leute zugehen, erläutern und erklären“und „Ruhe in die Diskussion bringen“ – so formuliert Bürgermeister Ralf Eisenhauer das Ziel, das die Verwaltung am Montag, 21. November, hat. Ab 18 Uhr informiert sie in der Kulturhalle Feudenheim über das heftig umstrittene Anwohnerparkkonzept, das während der Bundesgartenschau 2023 in dem Stadtteil gilt. Dabei wolle die Stadt vorstellen, „wo es schon Anpassungen gab und gibt, denn wir haben ja viele Anregungen aufgegriffen“, so Eisenhauer.
Wer ist am Montag eingeladen?
Laut Eisenhauer alle, die in Feudenheim parken müssen – Anwohner, Handel, Dienstleister und deren Mitarbeiter. Die Stadt konnte aber nur die Menschen anschreiben, die mit Erstwohnsitz gemeldet sind – aus Datenschutzgründen. Alle anderen Anschriften, etwa die der Mieter von Gewerberäumen, hat sie wegen des Datenschutzes gar nicht, sagen Klaus-Jürgen Ammer, der Leiter der für die Planung zuständigen Projektgruppe Konversion, und Verkehrsplaner Angelo Canu.
Wann und wo gilt das Anwohnerschutzkonzept?
Während der Bundesgartenschau vom 14. April bis 8. Oktober 2023, aber nur von 9 bis 18 Uhr. In dieser Zeit dürfen in einem Großteil von Feudenheim (weitgehend alles westlich Weiherstraße/Weiherweg) nur Leute mit Anwohnerparkausweis ihren Wagen in der jeweiligen Parkzone abstellen. Dabei wird Feudenheim in mehrere Zonen eingeteilt. Ähnliche Regelungen gelten auch für Käfertal-Süd, Rott, Neuostheim und Neuhermsheim – dort gab es aber nicht so massive Kritik.
Was ist das Ziel des Konzepts?
„Es geht darum, die Anwohner zu schützen“, erklärt Eisenhauer, und zwar, um zu verhindern, dass Besucher der Bundesgartenschau die Straßen des Stadtteils zuparken. Sie sollen den (gebührenpflichtigen) Maimarkt-Parkplatz ansteuern. Von dort gibt es Pendelbusse zum Spinelli-Areal, wo keine Parkplätze ausgewiesen werden.
Was kostet das Anwohnerparken?
Die Bewohnerparkausweise sind kostenlos – aber nur erhältlich für Menschen mit Erstwohnsitz. Pro Person und Fahrzeug gibt es einen Ausweis, der mit Kfz-Kennzeichen versehen ist. Für Car-Sharing-Nutzer sind spezielle Ausweise geplant. Die Stadt kostet die Umsetzung des Konzepts in allen betroffenen Stadtteilen rund eine Million Euro für Beschilderung, Personalkosten und den Verzicht auf Gebühren.
Was ist mit Be- und Entladen?
Das ist laut Stadtverwaltung weiter zulässig, „solange der Vorgang aktiv wahrnehmbar ist und ohne Verzögerung durchgeführt wird“, was für Ein- und Aussteigen ebenso gilt wie etwa für Anlieferungen.
Darf man weiter vor einem Geschäft oder Arztpraxen parken? Das Thema hatte für große Aufregung gesorgt.
Nein, nur noch Anwohner mit Anwohnerparkausweis.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, dafür wurden sogenannte Parkzonen geschaffen. Sie umfassen jeweils – beidseitig – etwa 500 Meter entlang der Talstraße, rund 250 Meter an der Ziethenstraße/Scharnhorststraße, 100 Meter am Südrand vom Friedhof/Theodor-Storm-Straße und – neu hinzugekommen – 150 Meter „Am Bogen“. Dort kann man auch von 9 bis 18 Uhr für zwei Stunden mit Parkscheibe parken, wenn man kein Anwohner ist.
Was hält die Stadtverwaltung von dem Vorstoß des SPD-Landtagsabgeordneten Boris Weirauch? Er hat – wie der Gewerbeverein – eine erweiterte Parkscheiben-Regelung vorgeschlagen. Danach sollen im ganzen Stadtteil Autofahrer für die Dauer eines Einkaufs, eines Arztbesuchs, einer Physiotherapie oder einer Kosmetikbehandlung mit Parkscheibe frei parken können – Buga-Besucher, die ja meist ganzen Tag bleiben, würden dennoch abgehalten.
Laut Stadtverwaltung lässt eine solche weitreichende Regelung die Straßenverkehrsordnung nicht zu. Damit wäre auch Bewohnern nicht geholfen, meint Angelo Canu.
Wo hat die Stadt auf Kritik des Gewerbevereins reagiert?
Laut Klaus-Peter Ammer hat die Stadt insofern auf die Kritik reagiert, dass sie die Hauptstraße komplett aus der Anwohnerparkregelung ausgenommen hat. Dort gilt ab April 2023 dann durchgehend eine Parkscheibenregelung – erweitert von bisher einer auf zwei Stunden. Zudem werde man den Parkplatz im Unteren Kirchfeld/Spessartstraße freigeben. Dort könnten Mitarbeiter der Betriebe in der Hauptstraße oder generell im Stadtteil parken. Der Fußweg sei, so Ammer, zumutbar.
Wie sollen Firmen das regeln, die viele Mitarbeiter haben, die von außerhalb kommen?
Laut Ammer reagiert die Stadt auf diesen Kritikpunkt und will pro Firma zwei übertragbare Ausnahmegenehmigungen ausstellen, dass sie in Anwohnerparkzonen ihren Wagen abstellen können. „Wir wissen, dass wir damit noch nicht alle zufriedenstellen können, aber haben wenigstens versucht, hier nachzujustieren“, sagt Ammer. Der Gemeinderat muss aber noch zustimmen.
Gibt es weitere Ausnahmen?
Ausnahmeregelungen von der Anwohnerparkregelung gibt es laut Stadt nach formlosem Antrag nur für Ärzte im notärztlichen Bereitschaftsdienst, für Handwerker, soziale Dienste, Hebammen und pflegende Angehörige. Die Liste sei, so heißt es, „abschließend“, also sie gilt also nicht für reine Hausärzte, die ihr Auto für Hausbesuche brauchen, oder für Verwandte, die zur Kinderbetreuung oder Besuchen von Senioren ins Wohngebiet kommen.
Was ist mit Besuchern von Privatleuten, wo sollen die parken?
Dienstleister wie Reinigungskräfte verweist die Stadt auf die Parkzonen, wo sie mit Parkscheibe zwei Stunden stehen dürfen. Für Privatbesuche gibt es bisher 20 – gebührenpflichtige – Ausweise pro Jahr. Die Verwaltung prüft, diese Zahl zu erhöhen. Sie gelte dann für jede volljährige Person im Haushalt. So könne man mehr Besucher – ob zu Familienfesten oder Dienstleister – einladen, die auch vor der Tür parken dürfen.
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