Bundestagswahl

Stadt Mannheim verschickt Wahlbenachrichtigungen

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger erhalten bis zum 2. Februar Schreiben der Stadt. Wichtig: Die Fristen für Briefwähler sind verkürzt worden. Alle Infos zur Benachrichtung und Briefwahl.

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Redaktion
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Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. © Bernd Wüstneck/dpa

Mannheim. Die Bundestagswahl am 23. Februar wirft ihre Schatten voraus: Wie die Stadt Mannheim mitteilte, erhalten die etwa 195 000 ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten in der Stadt zwischen 13. Januar und 2. Februar die Wahlbenachrichtigungen. Sie werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.

Wahlbenachrichtigung in Mannheim: Wie kann man Briefwahl beantragen?

Wer erst nach dem 12. Januar nach Mannheim zugezogen ist, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde und kann dort wählen oder Briefwahl beantragen, hieß es weiter. Bis 2. Februar (spätester Eingang beim Wahlbüro) könne auch die Eintragung ins Mannheimer Wählerverzeichnis beantragt werden. Für diesen Antrag ist aber die Schriftform vorgeschrieben. Antragsformulare gibt es beim Wahlbüro und bei den Bürgerservices oder im Internet (www.mannheim.de/wahlen). Diejenigen, die nach dem 12. Januar innerhalb der Stadt umziehen, bleiben der Mitteilung zufolge für das bisherige Wahlgebäude eingetragen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt, so die Stadt. Noch bequemer gehe es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Benachrichtigung. Wenn bis 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, sollte dies sofort beim Wahlbüro (Telefon 0621/293 9566) überprüft werden, weil sonst Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist bei persönlicher Abholung nur zulässig, wenn für jede oder jeden der bis zu vier Wahlberechtigten eine separate, schriftliche Abholvollmacht vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Diese Abholvollmacht ist ebenfalls in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.

Frist für Briefwahlanträge wurde verkürzt

Durch die verkürzten Fristen stehen für den Versand der Briefwahlunterlagen nur etwa zwei Wochen zur Verfügung. Die Zeit ist den Angaben der Stadt zufolge denkbar knapp, insbesondere für den Versand in das und aus dem Ausland. Wer Briefwahl machen möchte, wird gebeten, den verkürzten Briefwahlzeitraum zu berücksichtigen. Die Frist für die Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen endet nun gesetzlich am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr und nicht wie bisher erst um 18 Uhr.

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Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl - nur Wahlempfehlungen gibt es keine. Das Wahlbüro im Rathaus E 5 ist vom 10. bis zum 20. Februar montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 20 Uhr und am 21. Februar von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Zudem informiert die Wahlinfo-App der Stadt über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen. Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich. 

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