Großprojekt

Hochstraße Nord in Ludwigshafen: Rhein-Pfalz-Kreis nimmt Klage zurück

Die Klage des Kreises gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Hochstraße Nord in Ludwigshafen hat Wellen geschlagen. Jetzt ist sie in Teilen zurückgenommen worden. Was das für das Projekt bedeutet

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Julian Eistetter
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Die Hochstraße Nord (l.) verläuft unmittelbar neben dem Hauptsitz des Rhein-Pfalz-Kreises. Der geplante Abriss hatte deshalb für Ärger gesorgt. © Achim Keiper

Ludwigshafen. Die Stadt Ludwigshafen muss nicht weiter um die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Abriss der Hochstraße Nord und den Neubau der Helmut-Kohl-Allee zittern. Wie aus einer Mitteilung vom Montagabend hervorgeht, hat der Rhein-Pfalz-Kreis diesen Teil seiner Klage gegen die Baugenehmigung zurückgezogen. Dem vorausgegangen seien Gespräche zwischen Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und Landrat Clemens Körner in den vergangenen Wochen.

Nach Darstellung der Stadt sollten dadurch sämtliche Missverständnisse aus dem Weg geräumt und gemeinsame Lösungen gefunden werden. Dabei verdeutlichte Landrat Körner nochmals, dass das Hochstraßen-Projekt seitens des Kreises weder verzögert noch verhindert werden sollte. „Es ging uns immer nur darum, die Rechte der Kreisbürger, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Eigentumsrechte zu wahren“, wird er in der gemeinsamen Mitteilung beider Verwaltungen zitiert. In seiner jüngsten Sitzung habe der Kreisausschuss beschlossen, die Klage zu reduzieren und so Rechtssicherheit zu schaffen.

Entschädigungsansprüche sichern

Konkret geht es darum, dass die Klage des Kreises nun nicht mehr auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses abzielt. Eine hilfsweise gestellte Klage auf eine mögliche Verpflichtung zur Beschlussergänzung bleibe aufrechterhalten, um mögliche Entschädigungsansprüche sichern zu können, heißt es in der Mitteilung.

Der Rechtsanwalt des Kreises sei bereits mit der Änderung der Klage beauftragt worden. Geklagt hat der Kreis, weil er erhebliche Beeinträchtigungen durch die anstehenden Bauarbeiten an seinem Hauptsitz am Ludwigshafener Europaplatz befürchtet, der unmittelbar neben der Hochstraße Nord liegt.

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„Wir hoffen, dass wir mit diesem Schritt auch die letzten Zweifel ausräumen können“, so Landrat Körner. „Der Ludwigshafener Stadtrat kann seine Arbeit an dem Projekt fortsetzen und dabei gänzlich sicher sein, dass es zu keiner Verzögerung durch die Klage kommt.“

Jutta Steinruck begrüßt Beschluss

Oberbürgermeisterin Steinruck äußerte sich Erleichtert über die Entscheidung des Kreises. „Ich freue mich sehr, dass der Rhein-Pfalz-Kreis den Großteil seiner Klage, der sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Helmut-Kohl-Allee richtete, zurücknimmt. Ich freue mich für die Stadt Ludwigshafen, aber auch für die ganze Region“, betonte sie. Die Entscheidung unterstreiche nochmals die Bedeutung des Großprojekts. Der Austausch von Argumenten führe nun letztlich dazu, dass „unnötiger Ärger und Geld“ gespart würden.

Auch die Stadt Ludwigshafen wird dem Kreis nun entgegenkommen. Laut Mitteilung beabsichtigt Jutta Steinruck, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung eine Entscheidungsvorlage zur Verlagerung des Kreishauses weg vom Europaplatz vorzulegen. „Wir wollen uns nicht gegenseitig blockieren, sondern möglichst einvernehmlich mit Blick auf die unterschiedlichen Perspektiven agieren.“

Wie mehrfach berichtet, beabsichtigt der Rhein-Pfalz-Kreis, seinen Hauptsitz in einen Neubau in Schifferstadt zu verlagern und somit Ludwigshafen zu verlassen. Kritische Stimmen hatten Landrat Körner wegen der Klage erpresserische Absichten unterstellt.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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