Ludwigshafen. Für den Umbau der Hochstraße Nord (B 44) in Ludwigshafen liegt nun Baurecht vor. Wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz als zuständige Behörde mitteilt, ist der Planfeststellungsbeschluss für den Abriss der Brückenkonstruktion und den Neubau einer ebenerdigen Stadtstraße jetzt erlassen worden. Das Verfahren lief seit August 2018, bis zuletzt hatte es Einwände gegen das Projekt durch den Rhein-Pfalz-Kreis gegeben, dessen Verwaltungssitz unmittelbar neben der Trasse liegt.
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst die notwendigen Anpassungen der neuen Stadtstraße an das bestehende Straßennetz. Mit eingeschlossen ist laut LBM auch die erforderliche Änderung der Straßenbahn-Betriebsanlagen der RNV-Stadtbahnlinien 6 und 7/8.
B 44 in Ludwigshafen: Wichtig für die gesamte Region
In der Mitteilung wird die B 44 als „wichtiges Teilstück im Gesamtfernstraßennetz in der Metropolregion Rhein-Neckar“ beschrieben. Ziel des Vorhabens ist es, die erheblich beschädigte Brücke zu einer ebenerdigen Stadtstraße, der Helmut-Kohl-Allee, umzugestalten. „Bei nicht zeitgerechter Umsetzung der Ausbaumaßnahme würde die Sperrung dieser wichtigen Hochstraßenverbindung drohen“, so der LBM.
Der auszubauende Bereich erstreckt sich vom Anschluss an die A 650 im Westen über das Gelände der Deutschen Bahn und durch die Innenstadt bis zum Anschluss an die Kurt-Schumacher-Brücke im Osten in Richtung Mannheim. Die prägenden Bauwerke sind laut LBM die Westbrücke mit zwei getrennten Überbauten über die Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn, für die der Stadtrat kürzlich die vorgezogene Ausschreibung beschlossen hat, sowie die Auffahrtrampen zur Kurt-Schumacher-Brücke mit Überquerung der Rheinuferstraße. Im dazwischenliegenden Mittelteil befinden sich drei wesentliche Knotenpunkte an der Lorient-/Pasadenaallee, an der Heinigstraße und an der Bürgermeister-Grünzweig-Straße. Diese sollen laut LBM allesamt plangleich ausgeführt und mittels Lichtsignalanlagen gesteuert werden.
Hochstraße Nord: So reagiert die Stadt Ludwigshafen auf den Beschluss
„Der nun erlassene Planfeststellungsbeschluss wird mit den Planunterlagen in Kürze öffentlich bekanntgemacht und den Verfahrensbeteiligten zugestellt“, informiert die Landesbehörde. Sofern innerhalb der Rechtsbehelfsfristen keine Klagen erhoben werden, erlangt der Beschluss Bestandskraft. Klagen hätten jedoch laut LBM keine aufschiebende Wirkung.
Die Stadt Ludwigshafen begrüßt den nun erfolgten Beschluss. „Der LBM bestätigt uns damit eine ausgewogene und solide Planung. Wir haben nun Rechtssicherheit und können nach vorne schauen“, sagt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die verspricht: „Wenn es dann Zug um Zug an der Hochstraße Nord losgeht, werden wir intensiv den Dialog mit allen Betroffenen suchen und wir werden weiter diskutieren. Denn die Helmut-Kohl-Allee, die wir nun bauen dürfen, öffnet uns den Raum und den Weg zu einem neuen, sozial und ökologisch nachhaltigen Stadtquartier.“
Baudezernent Alexander Thewalt ergänzt: "Unsere Planung hat der kritischen Überprüfung durch unsere Aufsichtsbehörde in jeder Hinsicht standgehalten. Sie steht auf soliden Füßen, sie ist durch Gutachten untermauert und sie ist das Ergebnis eines durchdachten und dialogischen Prozesses." Nun könne sich die Verwaltung im nächsten Schritt der Westbrücke über die Bahnanlagen zuwenden.
Abrissbeginn 2026 geplant
Wie mehrfach berichtet, sollen die Abrissarbeiten an der Hochstraße Nord im Jahr 2026 beginnen. Bis dahin werden im Süden der Ersatzbau für die abgerissene Pilzhochstraße errichtet und die Weiße Hochstraße ertüchtigt. Dann kann die Südtrasse während der mehrjährigen Bauarbeiten im Norden die Verkehrslast aufnehmen.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Einwände gegen Hochstraßen-Pläne in Ludwigshafen: Unnötige Risiken