Neuwahl am 9. Juli

OB-Wahl in Mannheim: Diese Kandidierenden stehen zur Neuwahl auf dem Stimmzettel

Der Gemeindewahlausschuss hat am Donnerstag das endgültige amtliche Wahlergebnis der OB-Wahl vom vergangenen Sonntag beschlossen. Zudem entschied er über eine neu eingegangene Bewerbung

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Redaktion
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Symbolbild. © Anthony Anex

Mannheim. Der Gemeindewahlausschuss hat am Donnerstag das endgültige amtliche Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim vom vergangenen Sonntag beschlossen. Zudem entschied der Ausschuss über eine neu eingegangene Bewerbung für die Neuwahl am 9. Juli.

„Diese war zurückzuweisen, da nicht alle Bewerbungsunterlagen fristgerecht vorgelegt wurden“, teilte die Stadt Mannheim am Donnerstag mit. Thomas Bischoff, Isabell Belser, Raymond Fojkar, Tanja Krone und David Frey haben ihre Bewerbungen wirksam zurückgezogen. Demnach enthält der Stimmzettel für den 9. Juli folgende Kandidaten in dieser Reihenfolge: Christian Specht, Thorsten Riehle, Uğur Çakir.

Von insgesamt 234.942 im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten hatten am vergangenen Sonntag 75.689 Bürgerinnen und Bürger gewählt. Es gab laut Angaben der Stadt insgesamt 30.778 Briefwähler. 467 der Stimmzettel waren ungültig.

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Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
1. Specht, Christian: 34.329
2. Bischoff, Thomas: 1.358
3. Belser, Isabell: 3.745
4. Krone, Tanja: 903
5. Fojkar, Raymond: 10.379
6. Riehle, Thorsten: 22.748
7. Çakir, Uğur: 638
8. Frey, David: 1.081
9. andere Personen: 41

Wahlberechtigung des ersten Wahlgangs gilt auch für Neuwahl

Wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt ist, erhalte – so die Stadt Mannheim – bald eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Das Wahlbüro bittet alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die Postwege zu berücksichtigen. Die Wahlbriefe sollten möglichst schnell zurückgesendet werden. Wer ganz sichergehen möchte, kann seinen Wahlbrief auch im Rathausbriefkasten in E 5 einwerfen oder ab Montag, 26. Juni, direkt im Wahlbüro E 5 wählen gehen.

Die Wahlbenachrichtigung des ersten Wahlgangs gilt auch für die Neuwahl. Wer seinen Brief nicht mehr zur Hand hat, kann auch mit dem Personalausweis oder Pass wählen gehen. Auch die Wahllokale bleiben dieselben.

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