Wohnen

Mietpreisbremse: Darum bringt der Kompromiss Mannheim wohl nichts

Im Streit um die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg gibt es offenbar eine Einigung. Mieter in Mannheim haben davon aber wohl nichts. Eine Erklärung.

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Martin Geiger
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Dürfen ab Januar die Mieten in Mannheim nach einem Auszug praktisch ungebremst steigen? Darauf läuft es wohl raus. © Bernhard Zinke

Mannheim. Nach einer Woche öffentlichem Zerwürfnis hat die grün-schwarze Landeskoalition ihren Streit um die Mietpreisbremse beigelegt. Was bedeutet das nun? Ein Überblick.

Worum drehte sich der Streit?

Um die Mietpreisbremse, genauer gesagt: um deren Verlängerung. Da die bisherige Regelung mit dem Ende des Jahres ausläuft, hat die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), eine Verordnung für die nächsten vier Jahre vorgelegt. Sie basiert auf einem Gutachten, in dem die lokalen Wohnungsmärkte in Baden-Württemberg untersucht worden sind. Denn die Voraussetzung dafür, dass die Mietpreisbremse gilt, ist, dass der jeweilige Wohnungsmarkt als „angespannt“ gilt.

Was ist bei diesem Gutachten herausgekommen?

Dass in 130 Kommunen in Baden-Württemberg der Wohnungsmarkt angespannt ist - nicht aber etwa in Mannheim und Konstanz. Im Vergleich zu der Untersuchung davor, die 2020 zum Erlass der Mietpreisbremse herangezogen worden ist, sind das zwar 41 Kommunen mehr. Da jedoch große Städte wie Mannheim nicht mehr auf dieser Liste stehen, würden unter dem Strich weniger Menschen als früher in Baden-Württemberg von der staatlich verordneten Obergrenze profitieren. Das wollten die Grünen verhindern, weshalb ihre Fraktion angekündigt hatte, das Vorhaben abzulehnen. Daraufhin wurde das Verfahren auf Eis gelegt.

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Wie sieht nun der Kompromiss aus?

Die Grünen tragen das Vorgehen nun doch mit, allerdings nur unter der Bedingung, dass es in den nächsten fünf Wochen eine Anhörung gibt, bei der die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Kommunen mit dem Gutachter über dessen Werk und Methodik sprechen können. Darauf wird sich Ministerin Razavi einlassen, erklärte ihr Sprecher: „Damit haben wir überhaupt kein Problem.“

Was soll das bringen?

„So stellen wir sicher, dass die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg weiter gilt und nicht zum Jahresende ausläuft, und dass die betroffenen Kommunen direkt einbezogen werden“, erklärt Landtagsabgeordnete Cindy Holmberg, Sprecherin der Grünen-Fraktion für Bauen und Wohnen. „Wir hoffen, dass sich noch mal etwas ändern kann, wenn die Rückmeldung kommt, dass sich die Situation in der Realität anders darstellt als auf dem Papier.“

Wie wahrscheinlich ist das?

Sagen wir mal so: Es wäre eine große Überraschung, wenn der Gutachter plötzlich zu einem anderen Ergebnis käme. Darum hatten die Grünen ursprünglich ja auch versucht, seine Ergebnisse durch eine andere Bewertung neu auszulegen. Doch da wollte Ministerin Razavi nicht mitmachen: Sie lehnte „politische Eingriffe in die etablierte Methodik“ ab. Der Vorschlag der Grünen berge „erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit“ und stehe im Konflikt mit bundesrechtlichen Vorgaben und dem Eigentumsschutz, konterte sie. Nun sagt Grünen-Abgeordnete Holmberg zwar: „Wir erwarten vom CDU-geführten Bauministerium, dass die Ergebnisse dieser Anhörung ernsthaft ausgewertet und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.“ Viel mehr als eine politische Floskel ist das jedoch nicht.

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Um was geht es bei der Mietpreisbremse noch mal?

Darum, dass Vermieter beim Neubezug einer Wohnung nicht mehr als einen bestimmten Preis verlangen dürfen: nämlich höchstens zehn Prozent mehr als die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Diese wird in der Regel durch den Mietspiegel bestimmt. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind davon ausgenommen. Aber auch wer nicht umzieht, ist mit Mietpreisbremse besser geschützt: Bei laufenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren mit ihr nur um 15 anstatt um 20 Prozent erhöht werden.

Warum gilt der Mannheimer Wohnungsmarkt nicht mehr als angespannt?

Weil im neuen Gutachten von den fünf ausgewählten Indikatoren – auf Grundlage der Daten, die weitgehend aus 2022 stammen – „nur“ noch drei erfüllt sind. Beim Gutachten davor waren vier der fünf erfüllt, was 2020 zur Einstufung „angespannt“ führte. Was sich seither veränderte: Laut Gutachten liegt Mannheim sowohl bei den Bestandsmieten unter dem Durchschnitt in Baden-Württemberg als auch bei den Angebotsmieten, also den Preisen, die in den Wohnungsanzeigen genannt werden. Und die Differenz zwischen den Preisen, die bei Neuvermietungen verlangt werden und denen, die bei bestehenden Mietverhältnissen bezahlt werden, sei ebenfalls geringer als im Landesdurchschnitt.

Gibt es weitere politische Statements dazu?

Ja, auch die Mannheimer Linken haben sich inzwischen zu Wort gemeldet: Sie protestieren gegen die geplante Aussetzung der Mietpreisbremse in Mannheim. Die Einschätzung, dass der hiesige Wohnungsmarkt nicht mehr angespannt sei, die sei „völlig abwegig“. „Nicht weniger, sondern mehr Mietpreisbremse ist notwendig“, erklären die Linken. „Von Herrn Oberbürgermeister Christian Specht erwarten wir, dass er sich zum Wohle der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Mietpreisbremse bei der Landesregierung einsetzt.“

Gibt es auch anderswo Streit um die Mietpreisbremse?

Ja, auch in Nordrhein-Westfalen und Bayern ist über die Kriterien diskutiert worden. Am vielsagendsten ist jedoch wohl ein Fall aus Hessen: Laut „FAZ“ war unlängst bekannt geworden, dass Gutachter zu der Einschätzung gekommen sind, dass der Wohnungsmarkt in Frankfurt nicht mehr als angespannt gilt. Nachdem dies Empörung ausgelöst habe, habe das hessische Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dies sein nur ein Zwischenergebnis gewesen. Das endgültige Ergebnis laute: Der Frankfurter Wohnungsmarkt sei angespannt.

Redaktion Reporter für das Ressort "Mannheim".

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