Wohnen

Mietpreisbremse kommt – aber wohl ohne Mannheim

Im Streit innerhalb der baden-württembergischen Regierungskoalition um die Mietpreisbremse gibt es einen Kompromiss. Die Verlierer dabei: Mieter in Mannheim.

Von 
Martin Geiger
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Aller Voraussicht nach können ab Januar bei Neuvermietungen die Mieten in Mannheim unbegrenzt steigen: Vermutlich gilt die Mietpreisbremse nicht mehr. © picture alliance/dpa

Mannheim. Die Aufregung war groß in der vergangenen Woche, insbesondere in Mannheim und Konstanz. Denn in diesen beiden großen Städten soll ab Januar 2026 die Mietpreisbremse nicht mehr gelten, neben einigen anderen Kommunen in Baden-Württemberg. Der Grund: Ein Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wohnungsmarkt dort nicht mehr angespannt sei. Entsprechend wollte Nicole Razavi (CDU), die baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, die Mietpreisbremse im Südwesten zwar generell um weitere vier Jahre verlängern – aber unter anderem eben nicht in Mannheim. Dagegen protestierte jedoch der grüne Koalitionspartner, so dass es zu einer Blockade kam: Die Vorlage konnte nicht wie geplant im Kabinett beschlossen werden, das Vorhaben wurde zunächst auf Eis gelegt. Doch jetzt gibt es nach Informationen dieser Redaktion eine Einigung.

Die Grünen werden demnach der Vorlage der CDU-Ministerin zustimmen – unter einer Bedingung: dass es im Rahmen der Anhörung eine Expertenrunde gibt, mit dem Gutachter und den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der betroffenen Kommunen.

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„So stellen wir sicher, dass die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg weiter gilt und nicht zum Jahresende ausläuft, und dass die betroffenen Kommunen direkt einbezogen werden“, erklärt Landtagsabgeordnete Cindy Holmberg, die Sprecherin der grünen Fraktion für die Themen Bauen und Wohnen ist. Von Ministerin Razavi erwarte sie, „dass die Ergebnisse dieser Anhörung ernsthaft ausgewertet und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden“.

Ein Sprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Ministerin der Anhörung zustimmen werde: „Damit haben wir überhaupt kein Problem.“ Doch was wird das den Mieterinnen und Mietern in Mannheim bringen?

Mietpreisbremse in Mannheim vor dem Aus?

Wenn bei der Expertenrunde nicht gerade herauskommt, dass das zu Grunde liegende Gutachten Fehler aufweist – vermutlich gar nichts. Schließlich hatte sich Ministerin Razavi in ihrer Replik auf die Blockade der Grünen bereits strikt gegen „politische Eingriffe in die etablierte Methodik“ ausgesprochen. Eine Aufweichung der Maßstäbe, wann von einem angespannten Wohnungsmarkt auszugehen ist, berge „erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit“, erklärte sie. Nur in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt greift jedoch die Mietpreisbremse. Und so muss man davon ausgehen, dass in Mannheim das ab Januar nicht mehr der Fall sein wird.

Die Auswirkungen können dann alle treffen, die ab diesem Zeitpunkt eine neue Wohnung suchen. Wo die Mietpreisbremse greift, dürfen die Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wo sie nicht gilt, können die Mieten bei Wohnungswechseln unbegrenzt erhöht werden. Aber auch Bestandsmieter können die Auswirkungen zu spüren bekommen: Wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Ohne Bremse liegt diese sogenannte Kappungsgrenze bei 20 Prozent.

Redaktion Reporter für das Ressort "Mannheim".

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