Justiz

Entscheidung rechtskräftig: Stadt Mannheim muss Spinelli-Kaufpreis offenlegen

Rolf Götz hatte von der Stadt Mannheim wissen wollen, welche Summe sie für das Spinelli-Gelände an den Bund gezahlt hat. Dafür ist er durch alle Instanzen gegangen - und hat endgültig Recht bekommen. Was das bedeutet

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Waltraud Kirsch-Mayer
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Rolf Götz hat endgültig Recht bekommen: Die Stadt Mannheim muss die Spinelli-Kaufverträge offenlegen. (Archivbild aus 2017) © Thomas Rittelmann

Mannheim. „VGH-Urteil: Stadt Mannheim muss Spinelli-Kaufverträge offenlegen“ - titelte diese Redaktion am 26. November 2022. Jetzt ist die vor knapp eineinhalb Jahren vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gefällte Entscheidung rechtskräftig. Zwei Tage vor seinem 70. Geburtstag erreicht den Mannheimer Unternehmer Rolf Götz die Mitteilung, dass er den von ihm auf Grundlage Landesinformationsfreiheitsgesetzes angestrengten Prozess endgültig gewonnen hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich die Beschwerden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der städtischen Töchter GBG, Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft, sowie der MWS Projektentwicklungsgesellschaft, wegen nicht Zulassung der Revision zurückgewiesen.

Spinelli-Kaufverträge müssen offengelegt werden - Beschwerden zurückgewiesen

„Wer Steuern zahlt, hat das Recht zu erfahren, wie viel Geld von Bürgern die Stadt für was ausgibt“, hat Rolf Götz stets sein Anliegen begründet. Der Diplom-Kaufmann, der in dritter Generation das Familienunternehmen Preßluft Götz leitet, zog zunächst vors Verwaltungsgericht Karlsruhe, um zu erreichen, dass er Auskunft über jenen Kaufvertrag des Spinelli-Geländes erhält, den die Kommune mit der BImA abgeschlossen hat. 

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Rückblick: Am 29. April 2020 teilte die Stadt Mannheim mit, dass sie gemeinsam mit Töchtern, nämlich der MWSP und der GBG, den letzten großen Brocken des einst von US-Streitkräften genutzten Spinelli-Areals in Feudenheim von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben hat. Auf der aus mehreren Stücken bestehenden Fläche (insgesamt etwa doppelt so groß wie der Luisenpark) sollte nicht nur die Bundesgartenschau 2023 entstehen – es waren obendrein für 4500 Menschen Wohnungen und ein zentraler Teil des Grünzugs Nordost geplant. Vom Kaufpreis stand nichts in der Pressemitteilung und dazu wollte das Rathaus auch nichts sagen. Allerdings hatte der „Mannheimer Morgen“ schon zuvor auf einer Sonderseite zum Doppelhaushalt 2020/2021 erwähnt, dass für den Ankauf des Spinelli-Geländes fünf Millionen Euro bereitgestellt werden

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Wie geht es jetzt weiter?

Der Unternehmer gewann den Rechtsstreit „Rolf Götz gegen die Stadt Mannheim wegen Anspruch auf Informationszugang“ in erster Instanz und obsiegte außerdem in dem Berufungsprozess. Der 10. Senat am VGH bestätigte nach mündlicher Verhandlung den Anspruch, den Spinelli-Verkaufsvertrag einzusehen - sodass der vereinbarte Kaufpreis wie auch eventuelle Abreden mit finanzieller Auswirkung für die Kommune nicht länger Verschlusssache bleiben würden. 

Und wie geht es nun weiter? Fachanwalt Jürgen Behrendt hat mit Datum 15. März 2024 die Stadt Mannheim schriftlich aufgefordert, den nun rechtskräftigen Anspruch auf Einsichtnahme „umgehend“ zu erfüllen und den Kaufvertrag „in zweckmäßiger Art und Weise“ - gegebenenfalls unter Schwärzung personenbezogener Daten oder sonstiger Unkenntlichmachung etwaiger dinglicher Vollzugsregelungen – Rolf Götz zu übermitteln. 

Am späten Freitagnachnachmittag hat die Redaktion niemand mehr vom Rathaus für eine Stellungnahme erreicht. 

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