Spinelli - Verwaltungsgericht Karlsruhe gibt Mannheimer Unternehmer Rolf Götz Recht / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kündigt Revision an

Stadt muss Einsicht in Spinelli-Kaufvertrag gewähren

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Bauschild an der Buga vor der Spinelli-Kaserne in Mannheim. © Ruffler

Mannheim. In der Rechtssache „Rolf Götz gegen die Stadt Mannheim wegen Anspruch auf Informationszugang“ hat der 67-jährige Unternehmer vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gewonnen: Die 1. Kammer entschied, dass dem klagenden Bürger Einsicht in den am 3. April 2020 mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geschlossenen Kaufvertrag über das Spinelli-Areal gewährt werden muss.

In der mündlichen Verhandlung am 17. Dezember (der „MM“ berichtete) machte nicht nur die BImA schützenswerte Geschäftsgeheimnisse geltend. Die beiden in den Spinelli-Kaufvertrag eingebundenen kommunalen Töchter, die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG und die Projektentwicklungsgesellschaft MWS, beantragten mit diesem Argument ebenfalls, die Klage auf Vertragseinsicht abzuweisen. Die Stadt stellte keinen Antrag.

Berufung auf Informationsfreiheit

In dem Kaufabschluss geht es um den vormals bundeseigenen Teil jenes von US-Streitkräften genutzten Feudenheimer Kasernengeländes, auf dem in den kommenden Jahren Wohneinheiten für rund 4500 Menschen und ein zentraler Teil des neuen Grünzugs Nordost der Stadt Mannheim entstehen sollen. Außerdem sprießt dort 2023 die Bundesgartenschau.

Rolf Götz hat sich bei seiner Klage erfolgreich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz berufen. Ob der Mannheimer Unternehmer, der in dritter Generation das Familienunternehmen „Preßluft Götz“ führt, tatsächlich zeitnah Zugang zu dem Spinell-Kaufvertrag bekommt, ist trotz Prozess-Sieg ungewiss. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nämlich Berufung zugelassen. Und die dürfte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nutzen: Schließlich hat die BImA bereits in der mündlichen Verhandlung signalisiert, sie wolle in die nächste Instanz gehen.

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist wie vom städtischen Informationsfreiheitsbeauftragten und dem Rechtsamt erwartet ausgefallen“, teilt Rathaus-Sprecher Ralf Walther auf Anfrage mit. Auch wenn zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden soll, könne jetzt schon gesagt werden: „Die Stadt wird aller Voraussicht nach keine Rechtsmittel einlegen.“

Der obsiegende Rolf Götz kommentiert gegenüber dieser Zeitung die Gerichtsentscheidung: „Natürlich freue mich über das Urteil, finde es aber bedauerlich, dass man als Bürger und Steuerzahler für sein Recht auf Auskunft erst einen Prozess führen muss.“

Aus dem gestern verschickten Urteilstenor geht hervor, dass die Stadt Mannheim verpflichtet ist, Einsicht in den Grundstückskaufvertrag „unter Schwärzung personenbezogener Daten ohne dingliche Vollzugsregelungen“ zu gewähren.

Sobald das schriftliche Urteil zugestellt ist, haben die beklagten Parteien vier Wochen Zeit, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Sitz in Mannheim Berufung einzulegen.

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