Klage - Mannheimer Unternehmer will vor dem Verwaltungsgericht Informationszugang bei der Stadt erstreiten / Urteil vermutlich am Dienstag

Bleibt der Spinelli-Kaufvertrag Geheimsache?

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Auf dem einstigen US-Militärgelände Spinelli soll die Bundesgartenschau 2023 sprießen, zudem sollen Wohnungen entstehen. © Bernhard Zinke

Mannheim. Eigentlich ist die Rechtssache „Rolf Götz gegen die Stadt Mannheim wegen Anspruch auf Informationszugang“ vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe angängig. Mit Blick auf Corona-Schutzmaßnahmen verhandelt die 1. Kammer in einem mit Plexiglasscheiben ausgestatteten großen Sitzungssaal des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes (VGH).

Zweieinhalb Stunden erörtert der Vorsitzende Richter Vogel mit den Parteien, welche juristischen Gründe dafür beziehungsweise dagegen sprechen, dem klagenden Unternehmer Einblick in jenen Kaufvertrag zu gewähren, der mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Erwerb des Areals der einstigen Spinelli-Barracks abgeschlossen wurde.

Rathaus schweigt zum Preis

„Was kostete das Spinelli-Gelände?“, titelte der „MM“, als er im Oktober 2020 darüber berichtete, dass der inzwischen 67-jährige Diplomkaufmann gemäß des Landesinformationsfreiheitsgesetzes wissen will, was die Stadt Mannheim für die letzten Grundstücke des einstigen US-Militärgeländes bezahlt hat. Bekanntlich soll darauf 2023 die Bundesgartenschau sprießen, außerdem sind neue Wohngebiete geplant. Im April 2020 hatte die Stadt mitgeteilt, dass sie gemeinsam mit ihren Töchtern, der Projektentwicklungsgesellschaft MWSP und der Wohnungsbaugesellschaft GBG, den letzten Spinelli-Brocken, nämlich 52 Hektar aus mehreren Teilbereichen, gekauft hat. Zu welchem Preis stand nicht in der Verlautbarung. Allerdings war im Vorfeld des Doppelhaushalts 2020/21 davon die Rede, dass dafür fünf Millionen Euro bereitgestellt werden.

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Nun soll das Verwaltungsgericht entscheiden, ob der Kaufpreis Geheimsache bleibt oder nicht. Im Gerichtssaal herrscht nicht von ungefähr großer Andrang von Juristen und Juristinnen. Schließlich hat die Kammer alle Beteiligten beigeladen – auch die BImA, MWSP und GBG. Der Vorsitzende Richter bringt beim Erläutern der Sachlage einen internen Mailverkehr zwischen dem Datenschutzbeauftragten der Stadt und dem Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement zur Sprache, in dem es heißt: Bislang (Stand Sommer 2020) sei nicht zu erkennen, dass „der Stadt durch die Bekanntmachung des Grundstückskaufvertrages ein Nachteil im Wirtschaftsverkehr entstehen soll beziehungsweise berechtigte Geheimhaltungsinteressen verletzt werden“.

Das sehen die kommunalen Töchter und vor allem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben völlig anders, wie sich in der Verhandlung zeigt. Alle Drei machen schützenswerte Geschäftsgeheimnisse geltend, die unbedingt gewahrt bleiben müssten, weil sonst die Wettbewerbssituation mit künftigen Bewerbern oder Mitkonkurrenten nachteilig beeinflusst werden könnte. Als neues Argument bringt BImA-Anwalt Christian Mensching ins Spiel, dass der Kaufvertrag von der Notarin ans Grundbuchamt gegeben worden ist und somit laut einem aktuellen Urteil bei Informationsbegehren eine Sperrklausel im Sinne eines berechtigten Interesses gelte. Anwalt Jürgen Behrendt kontert als Rechtsbeistand des Klägers, dass der Gesetzgeber bereits 1995 abgeschafft hat, Kaufverträge der Grundbuchakte beizufügen.

Mit dem Verweis, dass für die Kammer die juristische Reise nach beiden Seiten offen ist, regt der Vorsitzende Richter die Parteien zu einer Pause mit Vergleichsgesprächen an. Aber offenbar gehen die Positionen zu weit auseinander.

Während die Töchter der Stadt und die Verkäuferin der Konversionsfläche den Antrag stellen, die Klage abzuweisen, hält sich die Stadt diskret zurück – was Verwaltungsrichter Vogel kommentiert: „Es ist für mich das erste Mal, dass eine Beklagte keinen Antrag stellt.“

Ums Wort bittet Rolf Götz, der das Verfahren angestrengt hat. „Ich bin kein Michael Kohlhaas, der unbedingt der Obrigkeit zeigen will, wo der Hammer hängt.“ Ihm gehe es darum, als Bürger und Steuerzahler aus dem Kaufvertrag zu erfahren, was die Stadt bezahlt hat, und ob irgendwelche Abreden den offiziellen Preis verändert haben könnten.

Die Kammer will am kommenden Dienstag ihre Entscheidung bekanntgeben.

Freie Autorin

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