Mannheimer Ordnungsamt warnt

Buga-Blumen am Straßenrand weggepflückt: Diese Strafen drohen

Die ersten zur Bundesgartenschau in Mannheim vielerorts am Straßenrand gepflanzten Blumen wurden bereits von Passantinnen gepflückt. Das sei allerdings illegal, betont das Ordnungsdezernat

Von 
Steffen Mack
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Frisch gepflanzte Blumen an der Feudenheimer Straße. © Steffen Mack

Mannheim. Pünktlich zum Buga-Start ist Mannheim regelrecht aufgeblüht. In der Innenstadt, rund ums Gartenschau-Gelände auf Spinelli und auf der Seilbahn-Strecke zum Luisenpark wurden vielerorts Blumen gepflanzt. Die verschönern das Straßenbild ungemein.

Blumen pflücken - was das Sanktionieren so schwer macht

Offensichtlich gefielen sie auch drei jungen Frauen. Man konnte sie beim Vorbeiradeln dabei beobachten, wie sie im Unteren Luisenpark tüchtig zugriffen und bunte Sträuße davontrugen.

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Das dürfte eher nicht im Sinne der Erfinder sein. Auf Anfrage bestätigt Désirée Leisner, die Sprecherin des Ordnungsdezernats: „Das Abschneiden, Abbrechen oder Abpflücken von Blumen auf Straßen, in Grün- und Freizeitanlagen der Stadt Mannheim ist durch die städtische Polizeiverordnung untersagt.“ Bei Verstößen drohten Bußgelder, die Bandbreite reiche von fünf bis 5000 Euro. Doch müsse man die Betreffenden „auf frischer Tat erwischen, was in der Regel schwierig ist“.

Sollen Winter überdauern

Erhellendes kann die Sprecherin auch zur Beute der Frauen aus dem Unteren Luisenpark liefern, vom unkundigen Reporter in der Anfrage „schöne, bunte Blumen“ genannt: Es handele sich etwa um Narzissen und Tulpen, die Blumenzwiebeln seien Geophyten (eine Internetrecherche ergibt: Das sind Pflanzen, die mit Speicherorganen den Winter im Boden überdauern).

Sie dienten ebenso wie neue Stauden und Gräser neben der Verschönerung auch der Begrünung sowie der Artenvielfalt. Aber eben nur, wenn sie nicht gepflückt oder zerstört würden.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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