Feudenheim

Buga-Anwohnerparkzonen: Viele Schilder bleiben noch hängen

Mit dem Ende der Bundesgartenschau enden auch die umstrittenen Anwohnerparkzonen

Von 
Peter W. Ragge
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Werden jetzt abmontiert: die Schilder zur Anwohnerparkzone. © Michael Ruffler

Mannheim. Ab 9 Uhr am Montagmorgen gelten sie nicht mehr – die besonders in Feudenheim sehr umstrittenen Anwohnerparkzonen, die auf die Zeit der Bundesgartenschau begrenzt waren. Es gab sie aber auch in Käfertal-Süd und im Rott sowie in Neuostheim und Neuhermsheim, doch dort haben sie für wesentlich weniger Ärger gesorgt.

Vielleicht deshalb will die Stadt auch gleich am Montag in Feudenheim mit dem Abbau der Schilder beginnen – wo genau, verrät sie aber nicht auf Anfrage. In Käfertal geht es im Dezember weiter, Neuostheim und Neuhermsheim sind erst zwischen Februar und März 2024 dran. Grundsätzlich sei der Abbau aber bei der Aufstellung der Beschilderung mit ausgeschrieben, einkalkuliert und vergeben worden.

Manche Schilder bleiben stehen

„Die Schilder, die nicht sofort abgebaut werden können, werden abgehängt“, versichert aber ein Sprecher des Dezernats für Bürgerservice, Klima, Umwelt, Technische Betriebe. Weitere Details nennt er aber nicht. Gültig seien sie aber in jedem Fall nicht mehr, versichert er.

Aus einer Information an die betroffenen Bezirksbeiräte geht jedoch hervor, dass es bei der Demontage der Schilder „zu geringfügigen Abweichungen vom ursprünglichen Zustand“ kommen kann, „da einerseits diese verkehrsrechtlich auf die heute gültigen Rechtsvorschriften angepasst werden müssen, andererseits die bereits existierenden Rohrständer verwendet werden sollen, um kosteneffizient zu arbeiten“. Es kann also sein, dass ein paar früher bestehende Parkplätze doch wegfallen.

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Nicht entfernt werden die Schilder in den Straßenzügen, wo absolutes Halteverbot angeordnet worden war. Das sei unabhängig vom Bewohnerparken aus Gründen der Verkehrssicherheit dort erfolgt, wo beispielsweise Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten freizuhalten sind oder es zu schmale Fahrbahnbreiten gilt.

Der Hinweis auf das Bewohnerparken entfalle in jedem Fall überall, die entsprechenden Bewohnerparkausweise sind ab Montag nicht mehr gültig. Wo schon vor der Bundesgartenschau ein Kurzzeitparken mit Parkscheibe galt, also in Feudenheim in der Hauptstraße, in Neuostheim in der Dürerstraße und in Neuhermsheim am Gerd-Dehof-Platz, gilt das nun auch weiter.

Gutscheine werden während Feudenheimer Kerwe verlost

Gerade in Feudenheim hatten Geschäftsleute ebenso wie Dienstleistungsbetriebe und Arztpraxen geklagt, dass durch die Anwohnerparkzonen keine auswärtigen Kunden, Patienten und Klienten mehr den Stadtteil anfahren können. Tatsächlich wurden während der Buga immer wieder Klagen über ausbleibende Kunden aus anderen Stadtteilen laut. Um dagegen anzukämpfen, hatte der Gewerbeverein die Aktion „Feudenheim geht stempeln“ veranstaltet, bei der drei hochwertige Einkaufsgutscheine – 250 Euro, 500 Euro und sogar 1000 Euro – unter allen verlost werden, die den Sommer über sechs Stempel aus verschiedenen Mitgliedsbetrieben gesammelt haben, nachdem sie dort Kunde waren.

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Die Verlosung findet während der Feudenheimer Kerwe am 15. Oktober um 14 Uhr auf Bühne 2 statt, gleichzeitig ist an diesem Tag auch verkaufsoffener Sonntag in Feudenheim.

Auswertung offen

Bei den Beratungen über das Anwohnerschutzkonzept hatten besonders Stadträte von CDU, ML und FDP darauf gedrängt, dass die Anwohnerparkzonen auf die Zeit der Bundesgartenschau begrenzt werden. In der Verwaltung und bei anderen Fraktionen gab es durchaus Sympathien, das auf Dauer einzuführen. Angekündigt war von der Verwaltung eine „Evaluation“, also eine Untersuchung über die Auswirkungen. Der Dezernatssprecher ließ die „MM“-Frage, welche Schritte der Evaluierung in welchem Zeitraum vorgesehen sind, unbeantwortet.

Allerdings rief die Verwaltung die Bezirksbeiräte auf, ihr „eigene Erfahrungswerte oder Feedback von Bewohnern aus den jeweiligen Zonen zum Thema Parken, aber auch zu den Themen Kommunikation und Verständlichkeit der Informationen mitzuteilen“, allerdings „nur für interne Zwecke“. Zuschriften würden auch „anonym behandelt“.

Redaktion Chefreporter

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