Ludwigshafen. Lange stand das öffentliche Leben in Ludwigshafen weitgehend still. Anhaltend hohe Inzidenzen verhinderten im Gegensatz zu Kommunen im Umland schnelle Öffnungsschritte. Am Dienstag lag der Wert in der Chemiestadt nun aber laut Landesuntersuchungsamt (LUA) mit 62,1 den fünften Werktag in Folge unter 100, weshalb die entsprechenden Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ am Donnerstag, 3. Juni, außer Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig hat das Land Rheinland-Pfalz am Dienstag die weiteren Öffnungsschritte im Weg aus der Pandemie vorgestellt. Daran werden sich die Regeln in Ludwigshafen orientieren. Was dann möglich ist – ein Überblick.
Kontaktbeschränkungen
Bislang durften sich bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, jetzt sind es fünf aus fünf. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre, vollständig Geimpfte und Genesene. Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
Gastronomie
Gaststätten dürfen nicht nur die Außengastronomie wieder öffnen, sondern auch im Innenbereich wieder Gäste empfangen. Während innen eine Testpflicht gilt, entfällt diese für die Außengastronomie. Eine „möglichst digitale“ Kontaktnachverfolgung muss aber weiter gewährleistet sein. Zur Fußball-EM im Juni und Juli dürfen Gastwirte unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln Public Viewing anbieten.
Hotels
Hotels dürfen ihre Gäste wieder innen und außen bewirten, auch Frühstücksbuffets sind wieder möglich. Sauna, Wellness und Kosmetik können ebenfalls angeboten werden. Es bleibt aber bei einer Testpflicht alle 48 Stunden.
Kultur
Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien, Kinos oder Theater können wieder öffnen. Veranstaltungen sind mit bis zu 100 Zuschauern innen und im Freien möglich. Proben sind innen mit fünf Personen aus fünf Haushalten plus Anleitungsperson möglich – mit Testpflicht. Im Freien können bis zu zehn Personen ohne Testpflicht proben, Kinder sogar in Gruppen mit 25 Teilnehmern.
Einzelhandel
Besucher können Geschäfte im Einzelhandel wieder ohne Test betreten. Dabei gilt eine Begrenzung von maximal einer Person pro zehn Quadratmeter.
Sport und Freizeit
Training, auch Kontaktsport, ist im Freien wieder mit Zehnergruppen plus Übungsleiter möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Bei Kindern bis zu 14 Jahren sind draußen Gruppen von einer Größe bis 25 Personen möglich. Sportveranstaltungen dürfen im Freien wieder von 100 Zuschauern besucht werden. Freizeiteinrichtungen wie Minigolfplätze dürfen wieder öffnen, Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung bleiben bestehen. Auch Freibäder und Badeseen dürfen mit einer Kapazität von 50 Prozent wieder Besucher empfangen. Darüber hinaus müssen weitere Hygieneauflagen befolgt werden. Ob das Freibad am Willersinnweiher und die Badestelle Blies am Donnerstag schon öffnen werden, ist deshalb noch unklar.
Schule und Bildung
Nach Angaben des Landes soll die Schule bereits am 14. Juni, eine Woche früher als geplant, wieder für alle mit Präsenzunterricht stattfinden. Für Volkshochschulen und andere Anbieter der außerschulischen Bildung gilt eine Person pro zehn Quadratmeter (vorher waren es 20 Quadratmeter) – und dies auch für Kunst- und Musikunterricht. Musik- und Kunstunterricht für Kinder ist in Gruppen bis zu 25 wieder drin.
Kirchen
Gemeindegesang ist im Freien wieder möglich. Musik und Gesang in der Kirche dagegen ist nur für kleinere Ensembles erlaubt. Kommunions- und Konfirmationsunterricht darf stattfinden.
Weitere Perspektiven
Für Kommunen mit einer dauerhaften Inzidenz unter 50 gelten weitreichendere Lockerungen. So sind dort nach den Plänen des Landes ab Mittwoch bei Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien 250 Besucher erlaubt. Kontaktsport kann im Freien von bis zu 20 Personen ausgeübt werden. Diese Perspektiven erwarten also auch Ludwigshafen, wenn die Inzidenz wie in den vergangenen Tagen weiter fällt. (mit lrs)
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