So viel Unsicherheit gibt es selten. Wer jetzt außerhalb Deutschlands Urlaub macht, muss bei der sich in fast allen Ländern verschärfenden Infektionslage mit ständig neuen Regeln rechnen. Auch bei der Rückkehr. Hier Fragen und Antworten.
In welche Kategorien werden riskante Reiseziele eingeteilt?
Stand jetzt sind es drei Kategorien: erstens Risikogebiete mit einer Inzidenz von mehr als 50, Hochinzidenzgebiete wie neuerdings auch Spanien mit einem Wert über 200 (da gibt es allerdings auch Ausnahmen) sowie Virusvariantengebiete, etwa Brasilien oder Südafrika.
Wie erfahre ich, was für mein Urlaubsland gerade gilt?
Die vollständigen Listen veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) tagesaktuell im Internet (zu finden unter https://bit.ly/3x6CogR). Man kann auch sein Land gezielt auf dem offiziellen Portal der Bundesregierung - www.einreiseanmeldung.de - eingeben, dann wird die gerade geltende Kategorie angezeigt und, was darin erforderlich ist.
Und wer muss nach der Einreise in Quarantäne?
Jeder, der mindestens in einem Risikogebiet war und nicht vollständig geimpft oder genesen ist. Das gilt auch für Kinder. Alle müssen sich unmittelbar nach der Einreise für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Bei Virusvariantengebieten sind es 14 Tage. Das betrifft dann sogar Geimpfte, falls das RKI davon ausgeht, dass ihr Impfstoff im betreffenden Land nicht wirksam genug ist. Derzeit kommt das aber nur in wenigen Ausnahmefällen vor.
Corona in der Region
Kann man sich durch Tests von der Quarantäne befreien?
Bei Risikogebieten geht das schon bei oder unmittelbar nach der Einreise, bei Hochinzidenzgebieten erst nach fünf Tagen. Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, benötigt schon bei der Einreise einen negativen Test, muss aber dennoch 14 Tage in Quarantäne.
Braucht bei der Einreise nicht jeder einen negativen Test?
Bisher galt das nur für Flugreisende. Nun arbeitet die Regierung an einer Ausweitung auf alle Urlauber, unabhängig von Land und Verkehrsmittel. Das soll wohl bereits ab 1. August gelten, Details standen aber am Donnerstag noch nicht fest. Klar ist nur, dass vollständig Geimpfte und Genesene sowie unter Sechsjährige von der Testpflicht befreit werden.
Wer muss sich bei der Rückkehr nach Deutschland anmelden?
Alle, die mindestens in einem Risikogebiet waren. Dazu dient das Portal www.einreiseanmeldung.de. Dort muss man Reiseland, Rückkehrtermin sowie Kontaktdaten eingeben und - für jedes Familienmitglied - Fragen etwa nach Symptomen beantworten. Impf- oder Genesenen-Nachweise sind hochzuladen.
Was ist, wenn jemand keinen Internetzugang hat?
Dann muss er all das schriftlich an folgende Adresse schicken: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, Aussteigekarte, 69990 Mannheim.
Wann soll man sich aus dem Urlaub zurückmelden?
Eigentlich schon vor Einreise, dann muss man im Flugzeug oder an der Grenze den entsprechenden Nachweis zeigen. Ist die Registrierung etwa aus technischen Gründen nicht möglich und man kommt mit individuellen Verkehrsmitteln zurück, soll die Anmeldung gleich nach der Heimkehr nachgeholt werden.
Was ist, wenn man das - etwa als Geimpfter - einfach nicht macht?
Dann drohen laut Stadtsprecher Ralf Walther Bußgelder zwischen 100 und 200 Euro. Ob und wie oft die in Mannheim auch geimpfte Reise-rückkehrer schon bezahlen mussten, kann er nicht sagen. Entsprechende Daten würden nicht erfasst.
Was geschieht mit all den Anmeldungen auf dem Einreiseportal?
Seitens des Gesundheitsamts werde anhand der Eintragungen überprüft, ob es unter Mannheimer Reiserückkehrern welche gebe, die Symptome angegeben hätten, so Walther. Die Betroffenen würden kontaktiert.
Gibt es noch mehr, was die Stadt in Sachen Reiserückkehrer tut?
Hier verweist Walther auf die vielfältigen Impfangebote. Zudem mache die Stadt auch in Sozialen Medien immer wieder auf die Regeln für Reiserückkehrer aufmerksam, werbe für Vorsichtsmaßnahmen im Urlaub und vor allem für anschließendes Testen. Dafür wolle man nach den Ferien etwa in Schulen und Kitas zusätzliche Möglichkeiten schaffen.
Die aktuellen Regeln unter https://bit.ly/3zR0Yno
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