Ludwigshafen/Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Anklage gegen eine Frau und einen Mann erhoben, die im Dezember 2023 die Flucht eines 25 Jahre alten Häftlings der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim am Ludwigshafener Klinikum ermöglicht haben sollen. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Donnerstag auf Anfrage dieser Redaktion.
Demnach wird einem 21-Jährigen ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Gefangenenbefreiung, Nötigung und unerlaubtem Führen einer Schusswaffe vorgeworfen, wie Ströber erläutert.
Flucht am 14. Dezember gelang dank Schreckschusswaffe und Motorroller
Wie berichtet, soll der junge Mann am 14. Dezember auf einem Roller vor dem Haupteingang des Klinikums gewartet haben. Mit einer Schreckschusswaffe habe er die JVA-Beamten bedroht, die den Häftling begleiteten. Der 25-Jährige sei auf das Fluchtfahrzeug aufgesprungen und die beiden Männer seien davongefahren.
Der 24-jährigen Mitarbeiterin der JVA - die kurz nach Bekanntwerden ihrer Beteiligung vom Dienst suspendiert wurde - wird neben dem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und Nötigung auch noch Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. "Dieser Vorwurf wiegt am schwersten", so Ströber.
Anklage zum Amtsgericht Ludwigshafen: Diese Strafe blüht den Komplizen maximal
Erhoben worden sei die Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Ludwigshafen. Zwar liege der Strafrahmen für die dem 21-Jährigen vorgeworfenen Taten zwischen drei Monaten und fünf Jahren und bei der JVA-Mitarbeiterin zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Es sei jedoch laut Ströber jeweils nicht davon auszugehen, dass der Strafrahmen voll ausgeschöpft werde. Die 24-Jährige sei bislang völlig frei von Vorstrafen und der 21-Jährige habe lediglich ein paar geringfügigere Verurteilungen etwa wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf dem Buckel.
Da Amtsgerichte Angeklagte nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen dürfen, wird keiner der beiden Komplizen länger hinter Gitter wandern.
Zweite Flucht eines baden-württembergischen Gefangenen in wenigen Wochen
Der Fall hatte Ende vergangenen Jahres vor allem deshalb für Aufregung gesorgt, weil es die zweite Flucht eines Gefangenen aus baden-württembergischen Gefängnissen innerhalb weniger Wochen war. Ende Oktober war der verurteilte Mörder Aleksandr Perepelenko bei einer Ausführung im pfälzischen Germersheim entkommen. Er befindet sich heute noch auf der Flucht.
Im Zusammenhang mit den beiden Vorfällen wuchs der Druck auf die Justizministerin Marion Gentges (CDU). Die JVAs im Land erhielten die Anweisung, bei Ausführungen die Sicherheitsvorkehrungen nochmals zu erhöhen und den Informationsfluss im Vorfeld solcher Termine möglichst diskret zu halten.
Während Perepelenko noch nicht gefasst werden konnte, wurde der 25-Jährige gemeinsam mit dem 21-Jährigen zwei Wochen nach der Flucht in einem Weinheimer Hotel widerstandslos festgenommen. Die JVA-Mitarbeiterin soll dem Häftling ein Mobiltelefon beschafft haben, mit dem er Kontakt zur Außenwelt aufnehmen und die Flucht planen konnte.
Nach Angaben eines Sprechers des Justizministeriums in Stuttgart vom Februar soll die Frau endgültig aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden und nie wieder in einer baden-württembergischen JVA arbeiten.
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