Ermittlungen

Entflohener Häftling aus Mannheim: Geschmuggeltes Handy als Kontaktmittel

Die Flucht am Klinikum Ludwigshafen war kein Zufallsprodukt. Inzwischen sind der Häftling der JVA Mannheim und sein Helfer wieder festgenommen worden - und weitere Details des Fluchtversuchs bekannt

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Julian Eistetter
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Der 25-jährige Häftling der JVA-Mannheim plante seine Flucht mit einem Handy - das offenbar ins Gefängnis geschmuggelt wurde. (Symbolbild). © Jens Kalaene/dpa

Mannheim. Bei einem Arztbesuch am Klinikum Ludwigshafen gelang einem 25 Jahre alten Häftling aus der JVA Mannheim am 14. Dezember eine spektakuläre Flucht. Ermöglicht wurde diese durch einen 21-jährigen Fluchthelfer, der am vergangenen Freitag gemeinsam mit dem 25-Jährigen in einem Weinheimer Hotel festgenommen wurde. Doch wie konnten die beiden jungen Männer den Fluchtversuch planen? Dazu gibt es jetzt erste Erkenntnisse.

"Die Kommunikation erfolgte mittels eines Mobiltelefons", sagt Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt in Frankenthal, auf Anfrage. "Das darf in der JVA natürlich nicht sein." Dem 25-Jährigen war es also offenbar gelungen, ein Handy in das Gefängnis zu schmuggeln oder schmuggeln zu lassen. Wie das gelingen konnte, ist derzeit noch unklar.

Mit Schreckschusspistole JVA-Bedienstete bedroht

Wie berichtet, hatte der 21-Jährige vor dem Klinikum Ludwigshafen auf einem schwarzen Roller gewartet. Als der 25-Jährige gerade in das Transportfahrzeug einsteigen sollte und die Fesselung von einem Bediensteten gelöst wurde, rannte er davon und sprang auf den Roller, mit dem sich der Helfer unauffällig genähert hatte. Dieser war mit einer Schreckschusspistole bewaffnet, mit der er die JVA-Bediensteten bedrohte.

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"Die Schreckschusswaffe wurde noch nicht sichergestellt", sagt Ströber. Der Lageort werde weiter ermittelt. Der 21-Jährige soll bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sein in einem Fall von Erpressung. Genau wie der 25-Jährige habe er sich widerstandslos festnehmen lassen. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Zu den Tatvorwürfen habe er sich bislang noch nicht geäußert. Für Gefangenenbefreiung sieht der Strafrahmen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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