Der außerordentlich gekündigte Betriebsratsvorsitzende der SAP SE hat sich bis zuletzt juristisch gegen seine Abberufung aus dem Aufsichtsrat des Softwarekonzerns gewehrt - jetzt ist er endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Durch sein Verhalten habe er das „unerlässliche Vertrauen in seine persönliche Integrität und Zuverlässigkeit zerstört und sich als ungeeignet für die Wahrnehmung des Unternehmensinteresses an einer funktionsfähigen Überwachung des Vorstands erwiesen“, hieß es in einer Mitteilung des OLG. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Beschwerdeführer war Betriebsratsvorsitzender der SAP SE und über eine Branchengewerkschaft Mitglied des Aufsichtsrats. Im Sommer 2021 waren scharfe Vorwürfe gegen den Mann bekannt geworden: Er soll einem Kollegen dabei geholfen haben, Mauscheleien bei Urlaubszeiten zu decken und dafür E-Mails gelöscht und manipuliert haben. Daraufhin wurde sein Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt. SAP beantragte zudem die Abberufung aus dem Aufsichtsrat beim Amtsgericht Mannheim. Der Antrag ging durch, dagegen legte der Mann Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem OLG Karlsruhe ein.
Der ehemalige Arbeitnehmervertreter hatte die Vorwürfe zwar eingeräumt und die zunächst manipulierten und gelöschten Daten später wieder hergestellt und SAP überlassen. Dennoch sei ein Verbleiben im Aufsichtsrat für die Gesellschaft unzumutbar gewesen, teilte das OLG weiter mit.
Beschluss OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 1 W 85/21 (Wx)
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