Politik

Mannheimer OB-Wahl: Zweiter Wahlgang – das müssen Wählerinnen und Wähler wissen

Am Sonntag wird es spannend: Mannheim wählt einen neuen Oberbürgermeister - nachdem am 18. Juni keine Entscheidung fiel. Wer Briefwahl machen möchte, muss sich beeilen! Was gilt es im zweiten Wahlgang zu beachten?

Von 
Steffen Mack und Till Börner
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Am 18. Juni findet die OB-Wahl in Mannheim statt. Dann entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, wer auf Oberbürgermeister Peter Kurz als Stadtoberhaupt folgt. © dpa

Mannheim. Wer nimmt zukünftig auf dem Chefsessel im Mannheimer Rathaus Platz? Der Kandidat von CDU, Mannheimer Liste und FDP, Christian Specht, hat mit 45,6 Prozent den ersten Wahlgang der OB-Wahl in Mannheim gewonnen. Da er damit die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang verpasst hat, fällt die finale Entscheidung am Sonntag.

Diese drei Kandidaten können gewählt werden

In diesem zweiten Wahlgang ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen (einfache Mehrheit) erhält.

Eine absolute Mehrheit ist dann nicht mehr notwendig. Zur Wahl stehen: Christian Specht, Kandidat der CDU, der auch von FDP und ML unterstützt wird; Thorsten Riehle, SPD, der auch von den Grünen unterstützt wird, und der unabhängige Kandidat Ugur Cakir.

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Kann ich jetzt noch Briefwahlunterlagen anfordern?

Wer noch Briefwahl beantragen möchte, sollte die Möglichkeit nutzen, mit dem Personalausweis oder Reisepass persönlich im Wahlbüro zu wählen. Das Wahlbüro ist noch bis Freitag, 7. Juli, 18 Uhr geöffnet.

Die Stadt teilt mit, dass nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen auch noch am Samstag bis 12 Uhr und am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden kann. Hier sollten aber vorher die Voraussetzungen mit dem Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 abgeklärt werden

Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen (andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig).

Wie geht es jetzt für die Wähler weiter?

Für den zweiten Wahlgang kann die Wahlbenachrichtigung wiederverwendet werden. Sie wurde am Wahlsonntag zurückgegeben. Nur wenigen Ausnahmefällen, wenn das Wahlrecht erst für die Neuwahl entsteht, werden neue Wahlbenachrichtigungen verschickt, so Grasnick.

Der Wahlabend

Ab 17.30 Uhr findet am Sonntag im Ratssaal des Stadthauses die Ergebnispräsentation statt. Einlass ist ab 17.30 Uhr. Die ersten Ergebnisse dürften laut Stadt ab 18.20 Uhr eintreffen. Gezeigt werden die laufend eintreffenden Zwischenergebnisse bis zum vorläufigen amtlichen Endergebnis. Der Eintritt ist frei.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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