Politik

Mannheimer OB-Wahl: Häufige Fragen und Antworten rund um den zweiten Wahlgang

Bis wann kann man überhaupt noch Briefwahl beantragen? Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verlegt habe? Wichtige Infos rund um die Stimmabgabe am 9. Juli zusammengefasst

Von 
Lea Seethaler
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Wählerinnen und Wähler entscheiden in Mannheim erneut: beim zweiten Wahlgang der OB-Wahl am 9. Juli. © Christoph Blüthner

Mannheim. Bei der OB-Wahl am 18. Juni hat niemand der Kandidierenden die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt. Am 9. Juli findet daher eine Neuwahl statt, bei der einfache Mehrheit den Ausschlag gibt. Zur Auswahl stehen die Favoriten Christian Specht (CDU) und Thorsten Riehle (SPD) sowie Ugur Cakir, der parteiunabhängig kandidiert. Wir haben Fragen und Antworten rund um den zweiten Wahlgang gesammelt.

Ich bin am 9. Juli nicht vor Ort. Wie mache ich jetzt Briefwahl?

Der Online-Briefwahlantrag steht bereits seit 20. Juni wieder zur Verfügung (im Internet ist er abrufbar unter briefwahl.komm.one). Wer allerdings für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat und für die Neuwahl nicht widersprochen hat, bekommt auch für die Neuwahl Briefwahlunterlagen zugesandt, teilt die Verwaltung mit.

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Bis wann kann man überhaupt noch Briefwahl beantragen?

Die Frist für die Beantragung der Briefwahl endet am Freitag vor der Wahl (7. Juli) um 18 Uhr.

Was ist dann bei den Fristen zu beachten?

Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr, im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Sie sollten deshalb spätestens vor der Freitagsleerung in den Briefkasten eingeworfen werden. Wer später dran ist, kann seine Wahlpost bis am Wahltag, 18 Uhr, in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Und zwar nur dort: Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen indes keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen kann man aber auch in jedem Wahllokal seines Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

Ich finde Briefwahl kompliziert. Kann mir das jemand erklären?

Ein Erklärvideo in einfachen Schritten, bei der per Animation das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen erklärt wird, gibt es im Internet zu sehen unter www.youtube.com

Ich möchte wieder im Wahllokal wählen. Was gilt es zu beachten?

Für den zweiten Wahlgang kann die Wahlbenachrichtigung wiederverwendet werden. Sie wurde am ersten Wahlsonntag zurückgegeben. Nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn das Wahlrecht erst für die Neuwahl entsteht, werden neue Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Ich finde meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Was kann ich tun?

Wer die Wahlberechtigung nicht mehr zur Hand hat, kann auch einfach mit dem Personalausweis oder Pass wählen gehen. Auch die Wahllokale bleiben dieselben. Den Weg zum richtigen Wahllokal teilt das Wahlbüro mit, so die Stadt.

Wie erreiche ich das Wahlbüro und wann hat es geöffnet?

Beim Fachbereich Demokratie und Strategie der Stadt, Rathaus E 5, im Sitzungsraum 58 a wurde wieder das Wahlbüro eingerichtet. Es ist bis zum 7. Juli geöffnet, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich von 8 bis 18 Uhr. Für alle Fragen zur Wahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros telefonisch unter 0621/293 95 66 zur Verfügung, teilt die Verwaltung mit.

Wo kann ich eigentlich sonst noch wählen?

Das Wahlbüro im Rathaus hat seit 26. Juni wieder geöffnet. Wer persönlich ins Wahlbüro kommt, für die Neuwahl noch keine Briefwahl beantragt hat und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort gleich wählen, teilt die Stadt mit.

Ich möchte für jemanden Unterlagen abholen oder beantragen. Geht das?

Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen will, benötigt dessen unterschriebenen Briefwahlantrag - getrennt für jeden Empfänger. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist jedoch nur zulässig, wenn eine schriftliche Abholvollmacht - getrennt für jeden Empfänger - vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen, betont die Verwaltung.

Wo gibt es noch Infos zur Wahl?

Etwa in der Wahlinfo-App der Stadt. Dort haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf viele Infos. Die App informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie: Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android wie auch iOS erhältlich und kann jederzeit über Google Play bzw. den App Store installiert werden. Sie ist unter qrcode.appack.de zu finden.

Wer hilft mir, wenn ich noch bei weitere Fragen zur Wahl habe?

Das Wahlbüro der Stadt Mannheim steht für weitere Fragen zur Verfügung, betont die Verwaltung: Erreichbar ist es unter der Telefonnummer 0621 293 95 66 und per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de

Mehr Infos zur OB-Wahl unter www.mannheimer-morgen.de und mannheim.de

Redaktion Redakteurin und Online-Koordinatorin der Mannheimer Lokalredaktion

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