Mannheim. Der Bau eines neuen Fußballstadions für den SV Waldhof im Bösfeld wäre naturschutzrechtlich unzulässig. Das erklärten Vertreter der Verwaltung am Dienstagnachmittag im Sportausschuss des Gemeinderats.
Katharina Rensing, Fachbereichsleiterin Klima, Natur, Umwelt, verwies insbesondere auf die Feldhamster-Population, die nach dem Bau der SAP Arena vor 16 Jahren im Bösfeld an anderer Stelle neu angesiedelt werden musste. Dabei handele es sich um eine vom Aussterben bedrohte, auch nach europäischem Recht dringend zu beschützende Spezies. Ferner führte Rensing bodenschutzrechtliche Gründe sowie die nötige Frischluftzufuhr über die derzeitige Ackerlandschaft an.
Gutachten bis Jahresende
Die CDU-Stadträtinnen Katharina Funck und Marianne Seitz sowie insbesondere Holger Schmid von der Mannheimer Liste zeigten sich nicht überzeugt. Ihre Fraktionen befürworteten weiterhin einen Neubau im Bösfeld. Das Carl-Benz-Stadion stehe aus ihrer Sicht am falschen Ort. Gabriele Baier (Grüne) und Bernhard Boll (SPD) kritisierten daraufhin, man dürfte sich nicht einfach so verbal über bundesgesetzliche Naturschutz-Vorgaben hinwegsetzen.
Kathrin Kölbl (FDP) regte an, ein von der Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten über den Sanierungsbedarf im Carl-Benz-Stadion abzuwarten. Dieses soll laut Sport-Fachbereichsleiter Uwe Kaliske bis Jahresende vorliegen. Er erinnerte daran, dass die Stadt als Eignerin zuletzt insgesamt etwa vier Millionen Euro in die Heimstätte des SV Waldhof gesteckt habe, unter anderem in die Rasenheizung. Dass es bei dem 1994 in Betrieb genommenen Stadion indes weiteren Modernisierungsbedarf etwa im Bereich der Stromleitungen gebe, liege auf der Hand.
Experte: Wohngebiet unzulässig
Kritik an den Neubau-Wünschen im Bösfeld äußerte auch Jörg Schmidt, früherer Vizepräsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Nachdem CDU-Fraktionschef Claudius Kranz bei den Etat-Reden vergangene Woche im Gemeinderat ein neues Stadion als große Chance zur Stadtentwicklung bezeichnet hatte und vorschlug, als Teil der Finanzierung aus dem Sportpark ums Carl-Benz-Stadion ein attraktives Wohngebiet zu machen, schrieb Schmidt dem „MM“, dies wäre baurechtlich unzulässig. Da der Bereich im Norden, Osten und Süden von Bahngleisen umgeben sei, würden die nötigen Lärmschutzwände „aus dem Areal ein Ghetto machen und vor allem jegliche Zufuhr von Frischluft verhindern“. Planungsrechtlich sei dies „ein Unding“ und somit nicht genehmigungsfähig, so Schmidt.
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