Die neue Corona-Landesverordnung führt in Mannheim in einigen Bereichen zu Lockerungen. Mit den meisten könnte es allerdings bald wieder vorbei sein, falls der Inzidenzwert an drei Tagen in Folge über 100 liegt. Derzeit beträgt er nach aktuellen Zahlen der Stadt 95,3. Sollte er stabil unter 50 oder gar 35 sinken, wären später weitere Öffnungen möglich. Hier ein Überblick über die jetzigen Regeländerungen:
Private Kontakte
Nun dürfen sich wieder bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Ihre Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Haushalten mit mehr als fünf Personen über dieser Altersschwelle sind jedoch nur Treffen mit einer weiteren Person erlaubt.
Geschäfte
Buchhandlungen dürfen wieder öffnen, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte ihr komplettes Sortiment anbieten. Für sie alle gelten die gleichen Hygieneauflagen wie für den Einzelhandel, etwa medizinische Masken sowie nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter (und pro 20 Quadratmeter bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800). Noch geschlossene Geschäfte können nun auch „Click & Meet“ anbieten. Dann wird es Kunden nach vorheriger Terminabsprache erlaubt, den Laden zu betreten und sich beraten zu lassen. Pro 40 Quadratmeter ist aber jeweils nur ein Kunde zugelassen.
Aktuelle Corona-Zahlen
- 13 weitere Fälle einer nachgewiesenen Corona-Infektion meldete das städtische Gesundheitsamt für den Montag (Stand 16 Uhr).
- Die Sieben-Tage-Inzidenz (Summe der Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen umgerechnet auf 100 000 Einwohner) ist nach den Zahlen der Stadt leicht auf 91,1 gesunken.
- Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Mannheim liegt jetzt bei 11 033, insgesamt 10 172 Personen gelten als genesen.
Körpernahe Dienstleistungen
Auch Kosmetik-, Nagel-, Tattoo-, Piercing-, Sonnen-, Massage- sowie kosmetische Fußpflegestudios dürfen wieder öffnen. Medizinische Masken sind Pflicht. Bestimmte Behandlungen, die damit nicht durchgeführt werden können, sind für Kunden nur mit Schnelltest und bei einem Testkonzept für die Beschäftigen zulässig. Unter dieser Voraussetzung können auch Friseurinnen und Barbiere etwa wieder Bartpflege anbieten. Zu den erlaubten körperlichen Dienstleistungen zählt ausdrücklich nicht Prostitution.
Breitensport
Sportanlagen im Freien und in geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) können von bis zu fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten wieder genutzt werden, ihre Kinder bis 14 nicht mitgerechnet. Bei weiträumigen Anlagen sind auch mehrere individualsportliche Gruppen erlaubt. Bei Kindern bis 14 beträgt die maximale Gruppengröße 20. Umkleiden, sanitäre Anlagen und Gemeinschaftseinrichtungen müssen geschlossen bleiben.
Museen, Bibliotheken, Luisenpark
Nach vorheriger Terminbuchung sowie mit erfassten Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten besucht werden. Dazu zählt auch der Luisenpark, der am Samstag wieder aufmachen soll. Alle Einrichtungen müssen hierfür nun individuelle Zugangskonzepte erstellen.
Eheschließung und Sonstiges
Maximal zehn Personen sind nun bei Eheschließungen erlaubt, Kinder nicht mitgerechnet. Ferner dürfen Boots- und Flugschulen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung sind medizinische Masken Pflicht, Theorieunterricht ist nur online erlaubt. Erste-Hilfe-Kurse sind ebenfalls wieder möglich, aber nur mit tagesaktuellem Schnelltest.
„Notbremse“ bei über 100
Liegt die Inzidenz drei Tage in Folge über 100, werden folgende Neuerungen zurückgenommen: die Lockerungen bei privaten Kontakten, körpernahen Dienstleistungen und für den Breitensport, ebenso die Öffnung von Museen, Bibliotheken etc. und des Luisenparks sowie „Click & Meet“ im Einzelhandel. In allen anderen Bereichen ändert sich nichts.
Nächtliche Ausgangssperre?
In der Corona-Verordnung des Landes ist für Kommunen, deren Inzidenz mindestens drei Tage in Folge über 100 liegt, auch weiter eine nächtliche Ausgangssperre vorgesehen. Hier gibt es allerdings keinen Automatismus. Das Gesundheitsamt müsste erst feststellen, dass ohne eine solche Maßnahme die Eindämmung der Pandemie erheblich beeinträchtigt wäre. Und Oberbürgermeister Peter Kurz hat kürzlich im Interview mit dem „MM“ sehr deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer erneuten Sperre geäußert.
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