Mannheim. Nach einer zähen Beweisaufnahme mit so manchen Zeugen, die sich an die Messerstecherei auf der Schlossparkwiese in der Sommernacht vom 13. Juni 2021 nur unwillig wie mäßig erinnerten, haben in dem Prozess vor der Großen Jugendkammer die Schlussvorträge begonnen. Angeklagt sind fünf junge Männer. Den ursprünglichen Vorwurf des gemeinschaftlich versuchten Totschlags ließ der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fallen und beschränkte sich auf gefährliche Körperverletzung.
Alle Angeklagten standen unter Bewährung
Das Verfahren am Landgericht erwies sich als mühsam: Denn anfänglich machten vier der fünf jungen Männer, die allesamt in Untersuchungshaft sitzen, zu der Gewaltattacke während einer Geburtstagsfeier vor der Uni-Mensa im Schlosspark keinerlei Angaben und schwiegen. Nur so viel war unstrittig: Ein 23-jähriger Partybesucher hat innerhalb von wenigen Minuten zwölf Stich- beziehungsweise Schnittwunden, außerdem Tritte und Schläge zugefügt bekommen. Erst im Laufe des Verfahrens legten einige der fünf Angeklagten mehr oder weniger erhellende Teilgeständnisse ab.
Auch wenn die geschilderten Biografien mit und ohne Migrationshintergrund unterschiedlich ausfallen, so gibt es Gemeinsamkeiten: Alle Angeklagten sind bereits einschlägig verurteilt worden, auch wegen Körperverletzung. Zum Zeitpunkt der Gewaltattacke standen sie unter Bewährung. Immer wieder tauchte die Clique „Classics“ auf, der die Fünf angehören. Ein Kripobeamter berichtete, dass diese gewaltbereite Gruppe auch in anderen Strafverfahren eine Rolle gespielt hat. Zwar reduzierte der Anklagevertreter als Ergebnis der Beweisaufnahme die Vorwürfe auf gefährliche Körperverletzung, forderte aber für alle Haftstrafen ohne Bewährung - und zwar von einem Jahr und neun Monaten bis zu fünf Jahren. Er betonte, dass es sich um keine Ersttäter handelt und obendrein Bewährungsauflagen gebrochen wurden.
Auch Opfer saß schon in Jugendvollzugsanstalt
Bei der Unsitte, das Haus nur noch mit Messer zu verlassen, müsse die Justiz Flagge zeigen. Rechtsanwältin Ayla Bayaz, die für den Nebenkläger sprach, führte aus, dass der 23-Jährige bei der Attacke nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch seelische Wunden davongetragen habe. Bei dem Opfer handelt es sich ebenfalls um kein unbeschriebenes Blatt: Offenbar kannte man sich von einem Aufenthalt in der Jugendvollzugsanstalt Adelsheim.
Zu Wort kamen außerdem zwei der Verteidiger. Steffen Kling setzte sich für jenen jungen Mann ein, der schon früh eingeräumt hatte, dass er sich an der Gewaltattacke beteiligt hatte - allerdings ohne Messer. Der Rechtsanwalt plädierte für eine Bewährungsstrafe ein. Verteidiger Ekkart Hinney leuchtete aus, warum sein Mandant erhebliche Defizite bei der Reifentwicklung hat, warum das mildere Jugendstrafrecht angemessen sei. Die Anwältinnen beziehungsweise Verteidiger der drei anderen Angeklagten halten am Donnerstag, 7. April, ab 9 Uhr ihre Schlussvorträge. Möglicherweise fällt dann auch das Urteil.
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