Mannheim - Coronavirus attackiert auch Terminpläne

Prozess um Messer-Angriff in Mannheimer Schlossgarten erneut unterbrochen

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Das Foyer des Mannheimer Landgerichts. Corona-Fälle führen auch an anderen Gerichten dazu, dass Strafprozesse längere Zeit unterbrochen werden. © Achim Keiper

Mannheim. „Wegen Corona fast alle Verfahren am Mannheimer Landgericht verschoben“ titelte der „MM“ Anfang März. Dass die Omikron-Welle nach wie vor festgezurrte Terminpläne vor allem in Strafverfahren mit vielen Beteiligten durcheinanderwirbelt, offenbart aktuell der erneut unterbrochene Prozess vor der Großen Jugendkammer rund um die nächtliche Messerattacke auf der Schlossparkwiese im letztjährigen Sommer. Schon der Prozessauftakt hatte Mitte Februar um drei Tage verschoben werden müssen - weil einer der fünf wegen Totschlagverdachts angeklagten jungen Männer aufgrund einer Virus-Quarantäne in der Justizvollzugsanstalt Offenburg bleiben musste.

Die Anhörung von Zeugen war gerade so richtig ins Laufen gekommen, als der Prozess erneut pausieren musste: Diesmal hatte sich eine Richterin infiziert. Drei Verhandlungstage fielen dadurch aus.

Richterin hat Corona

Eigentlich sollte die Beweisaufnahme an diesem Donnerstag weitergeführt werden: Vormittags wurden zwar alle fünf Angeklagten aus den jeweiligen Justizvollzugsanstalten gebracht - aber das Corona-Testat der Richterin erwies sich noch immer als positiv.

Dem Kammervorsitzenden Joachim Bock blieb nichts übrig, als alle Verfahrensbeteiligten wieder nach Hause zu schicken und geladene Zeugen umzubestellen. Er unterbrach die Verhandlung bis zum nächsten Dienstag - wenn bis dahin kein neuer Corona-Fall auftritt.

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Dass die Coronavirus-Pandemie mit ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten in die Abläufe von Justitia eingreift, gilt nicht nur für das Mannheimer Landgericht. Deshalb haben dieser Tage Bundestag und Bundesrat beschlossen, die am 28. März 2020 mit zweijähriger Gültigkeit erlassene Corona-Sonderregelung für Strafverfahren noch einmal bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.

Regelung erleichtert Gericht

Um massenweises „Prozess-Platzen“ zu verhindern, dürfen vorerst strafgerichtliche Hauptverhandlungen nicht nur bis zu vier Wochen, sondern bis zu drei Monate und zehn Tage unterbrochen werden - sofern eine Corona-Erkrankung beziehungsweise eine entsprechende Quarantäne dies erfordern. Richter Bock: „Wenigstens das schafft Erleichterung.“

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