Prozess

Nach Messerstichen am Mannheimer Schloss: Fünf Männer vor Gericht

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
Lesedauer: 
Auf der Wiese vor der Uni-Mensa sollen die Angeklagten auf ihr Opfer eingestochen haben. © Markus Proßwitz

Diesmal sitzen im großen Saal des Mannheimer Landgerichts jene fünf jungen Männer, denen versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung während einer sommerlichen Geburtstagsparty auf der Schlossparkwiese zur Last gelegt werden, komplett auf der Anklagebank. Weil der eigentliche Prozessauftakt am Montag (wie berichtet) wegen der Corona-Quarantäne des in Offenbach einsitzenden Untersuchungshäftlings gerade mal eine knappe halbe Stunde dauerte, ist jetzt, am zweiten von insgesamt 16 terminierten Sitzungstagen, die Anklage verlesen und die Beweisaufnahme gestartet worden.

Dass die blutigen Geschehnisse in der letztjährigen Sommernacht vom 13. Juni vor der Großen Jugendkammer verhandelt werden, hat damit zu tun, dass einer der Angeklagten zur Tatzeit noch 21 Jahre alt gewesen ist. Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann schildert in dem von ihm vorgetragenen Anklagesatz die Ermittlungen der Strafverfolger so: Während einer Freiluft-Geburtstagsparty vor der Uni-Mensa soll ein 23-Jähriger mit einem der Angeklagten ein Gespräch begonnen haben, in das sich der Jüngste einer Freundesclique aggressiv eingemischt, dabei ein Messer gezückt und gestochen haben soll. Wenig später hat laut Anklagevertreter die gesamte Gruppe zugeschlagen und getreten. Außerdem habe es weitere Messerstiche gegeben – auch dann noch, als das Opfer auf dem Boden lag. Zwölf Stich-und Schnittwunden, in einem Fall nur knapp an einem wichtigen Blutgefäß vorbei, sind dokumentiert. Das Opfer ist im Uni-Klinikum operiert worden.

Obwohl die Kammer mit ihrem Vorsitzenden Richter Joachim Bock fünf Angeklagte zu befragen hat, geht dieser Part erstaunlich zügig über die Bühne. Grund: Zum Tatgeschehen will sich keiner äußern. Und die Einlassungen zur Person fallen unterschiedlich aussagefreudig aus. Einer der Angeklagten will selbst zu seinem Werdegang nichts sagen.

So verschieden die Biografien der fünf jungen Männer mit und ohne Migrationshintergrund auch verlaufen sind – es blitzen Gemeinsamkeiten auf: Probleme in der Schule oder während der Lehre, bei manchen mit Schwänzen und „Rumhängen“ auf der Straße kombiniert. Einige räumen ein, dass sie regelmäßig Drogen, insbesondere Marihuana, und auch Alkohol konsumiert haben.

Als der Kammervorsitzende aus dem Strafregister vorliest, offenbart sich: Alle fünf Angeklagten sind bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen: Diebstahl, Hausfriedensbruch, räuberische Erpressung , Körperverletzung – diese Delikte ziehen sich einem roten Faden gleich durch die Einträge. Und noch eine Gemeinsamkeit: Alle Angeklagten sitzen auf unterschiedliche Gefängnisse verteilt in Untersuchungshaft.

Bei dem Prozess gilt es herauszufinden, wer von den fünf jungen Männern welchen Tatbeitrag wie geleistet hat. Beispielsweise gibt ein Anwalt für seinen Mandanten die Erklärung ab, dass dieser zwar gewalttätig dabei gewesen sei – aber ohne Messer. Eine wichtige Rolle dürfte auch spielen, ob die Täter geflüchtet sind, weil die Polizei auftauchte, oder ob sie aus eigenem Entschluss von ihrem Opfer abließen. Dies könnte nämlich als Rücktritt gewertet werden. Und dann käme strafrechtlich, so der Vorsitzende Richter Bock, gefährliche Körperverletzung ohne versuchten Totschlag in Betracht.

Deshalb fragen die Anwälte mehrfach nach, als ein Polizist als Zeuge berichtet, dass er in jener Sommernacht mit einem Kollegen ohne Blaulicht und Sirene zum Schloss gefahren sei. Schon beim Eintreffen habe er wegrennende junge Männer gesehen.

Gehört werden zwei Beamte – von der Schutzpolizei und der später herbeigerufenen Kriminalpolizei. Sie schildern, dass sich die Feier wohl direkt vor der Mensa abgespielt hat, während der Konflikt am äußeren Rand der Schlossparkwiese eskaliert ist. Zwei der später angeklagten jungen Männer wurden noch in der Nacht festgenommen. Einem gelang zwar die Flucht bis nach Spanien – allerdings klickten in Barcelona die Handschellen. Nach wie vor untergetaucht ist ein gesondert verfolgter Beschuldigter, der ebenfalls auf das Opfer eingestochen haben soll.

Die Verhandlung soll am Freitag, 18. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt werden.

Freie Autorin

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen