Mannheim. Nachbessern, wenn etwas nicht optimal läuft, ist im Prinzip immer löblich. Und Mannheim müsste fortan mit die besten Regeln für Wahlplakate haben, denn sie werden jetzt schon zum dritten Mal in rund zwei Jahren neujustiert. Wobei hier erfahrungsgemäß durchaus Zweifel angebracht sind, ob sich jede Änderung positiv bemerkbar macht. Das gilt besonders diesmal, da die Höchstgrenze von zwei Plakaten pro Mast fallen soll.
Spötter könnten nun fragen: „Wieso? Je ein Plakat für Riehle und eines für Specht, reicht doch. Die Grünen finden ja eh niemanden für die OB-Wahl.“ Aber erstens hat die größte Fraktion im Gemeinderat schon noch Zeit, Bewerbungen müssen erst vier Wochen vor dem Wahltermin eingegangen sein. Zweitens steht davon abgesehen bereits fest, dass am 18. Juni nicht nur die beiden Bewerber von SPD und CDU antreten, sondern ebenso Isabell Belser für die Linken. Zudem dürfte auch noch der eine oder andere unabhängige Kandidat hinzukommen. Ergo könnten deutlich mehr als zwei Wahlplakate übereinander hängen.
Hätte man das ahnen können?
Diese Aussicht dürfte das Blut nicht weniger Mannheimer in Wallung bringen. Unvergessen ist der Plakatedschungel, in den besonders Sozial- und Christdemokraten diese Stadt vor der Kommunalwahl 2019 verwandelt haben (obwohl damals die Zweier-Obergrenze galt). Allerdings waren seinerzeit weniger die Regeln das Problem als die vielen Verstöße – und vor allem die wachsweiche Auslegung. Eigentlich dürfen Wahlplakate erst sechs Wochen vor der Wahl aufgehängt werden. Doch Werbung für politische Botschaften oder Veranstaltungen ist jederzeit zulässig. Diese Ausnahmen werden auch heute noch sehr gerne genutzt. Hier sollten sich die Protagonisten diesmal mehr zurückhalten, wenn sie keine Wähler verärgern wollen.
Nicht verstehen werden einige auch, warum – trotz 2021 eigens dafür geänderter Rechtsgrundlage – das Entfernen illegal aufgehängter Plakate den Parteien noch so gut wie nie in Rechnung gestellt wurde. Zur Begründung wird nun etwa darauf verwiesen, dass die Zweier-Obergrenze kaum kontrollierbar sei. Es lasse sich im Regelfall schwer feststellen, in welcher Reihenfolge die Plakate an den Mast gekommen seien. Das leuchtet ein. Aber musste man wirklich erst einige Jahre Praxiserfahrung sammeln, um das zu erkennen? Ohne nassforsch wirken zu wollen: Womöglich lässt sich doch auch da oder dort mit etwas gründlicherem Nachdenken vermeiden, später nachbessern zu müssen.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Mannheimer Parteien sollten es mit Wahlplakaten nicht wieder übertreiben!
Vor der Oberbürgermeister-Wahl in Mannheim soll die Zwei-Plakate-Obergrenze pro Mast abgeschafft werden. Steffen Mack meint, die Protagonisten sollten das besser nicht als Freibrief verstehen