Der Wiesenkindergarten in Edingen ist bald anderthalb Jahre alt - und kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Denn im Rechtsstreit mit den benachbarten Landwirten gibt es eine neue Entwicklung. Wie das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe auf Anfrage dieser Redaktion bestätigte, hat die Koch GbR (vertreten durch Holger und Marianne Koch) nun Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht. Das Gericht hat für den 3. August einen Vorort-Termin festgelegt. So möchte die zuständige Kammer ein Bild von der Situation bekommen. Es werde „eine mündliche Verhandlung der zuständigen Einzelrichterin vor Ort stattfinden“, teilt ein Sprecher des VG mit.
Fahrzeuge passieren das Gelände
„Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Kindergarten. Wir sind gegen den Standort“, betont Marianne Koch im Gespräch mit dieser Redaktion. Dieser sei zu gefährlich, da nach ihren Angaben immer wieder schwere und große Maschinen am Gelände vorbeifahren. Auch der Anwalt der Kochs hebt hervor, dass der Standort „ungünstig (...) für alle Beteiligten“ sei. In dem Schreiben, das die Eheleute Koch dieser Redaktion haben zukommen lassen, betont der Anwalt, dass zum Beispiel Bauhofmitarbeiter, ansässige Bauunternehmen und sämtliche Landwirte vor Ort, zwingend am Wiesenkindergarten vorbei müssten, wenn sie auf die Grenzhöfer Straße gelangen wollten.
Landratsamt zuversichtlich
Auch das Landratsamt bestätigte auf Anfrage, dass Klage gegen die Baugenehmigung erhoben wurde. Man sei aber zuversichtlich, dass die Genehmigung nach dem Prozess weiter Bestand haben werde. In der Verkehrssituation vor Ort sehe man „keine besondere Gefahr, da der Wiesenkindergarten komplett eingezäunt ist“, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes mit. Beim Verlassen des Kindergartens würden die Kinder von Eltern oder Erziehenden begleitet. Im Vergleich zu vielen anderen Kindergärten finde auf den Feldwegen im Bereich des Wiesenkindergartens nur sehr wenig Verkehr statt, so die Sprecherin weiter.
„Wir sehen die Existenz des Kindergartens zum jetzigen Zeitpunkt nicht als bedroht an“, teilt Lisa Sand vom Vorstand des Trägervereins urwüchsig mit. Die Baugenehmigung sei rechtens und damit auch der Kindergarten. Und was sagt der Verein zu den von den Kochs vorgebrachten Bedenken? Der Vorstand teilt diese Sorgen nicht - und beruft sich dabei auch auf offizielle Stellen. „Da wir in enger Rücksprache mit der Unfallkasse Baden-Württemberg den Zaun zur Einfriedung des Kindergartens sogar 30 Zentimeter höher als empfohlen umgesetzt haben, der Eingang seitlich und nicht frontal zur Straße liegt, haben wir alle Vorkehrungen und Vorschriften zur Sicherheit in diesem Bereich umgesetzt. Dies sehe auch die Straßen- und Verkehrsbehörde des Kreises so, die nach einer Begehung keinen Anlass für weitere Maßnahmen gesehen habe, so Sand.
Konflikt mit Vorgeschichte
Die vom Anwalt der Kochs angesprochene Verkehrssituation sehen die Träger des Kindergartens entspannt. „Am Eingangsbereich vorbei müssen unserer Auffassung nach nur zwei, gegebenenfalls auch vier, Landwirte. Der Bauhof ganz selten, wenn er zum Beispiel zur Scheune neben dem Kindergarten muss“, erklärt Sand und fügt hinzu: „Durch gegenseitige Rücksicht, wie auf diesen Wegen mit regem Freizeitverkehr üblich, kommt jeder in den Genuss, Natur und Landwirtschaft zu erleben.“ Mit zwei Landwirten pflege man eine enge Kooperation. Der Dritte finde das Kindergarten-Konzept toll. „Und der Bauhof unterstützt uns seit Beginn in vielen Belangen“, sagt Sand.
Der Konflikt hat eine lange Vorgeschichte und ging bereits durch zahlreiche Instanzen. In mehreren Anträgen und Verfahren waren die Landwirte bereits gescheitert. Vor einem Jahr lehnte das VG Karlsruhe zum Beispiel einen Eilantrag der Kochs ab, deutete zugleich aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung an. Da dies aber nicht im Mittelpunkt des damaligen Eilverfahrens stand, hatten die Zweifel keine Auswirkungen auf den Beschluss des Gerichts. In diesem Verfahren sei lediglich eine „summarische Prüfung erfolgt“, wie es der Gerichtssprecher damals formulierte. Summarische Prüfung bedeutet, dass „nur anhand des Vortrags der Verfahrensbeteiligten sowie der (...) vorgelegten Behördenakten“ entschieden wurde. Erst in einem sogenannten Hauptsacheverfahren könne es eine eingehende Prüfung samt Beweisaufnahme geben.
Betroffen, aber nur „beigeladen“
Und genau dieses Hauptsacheverfahren hat nun begonnen, einschließlich des bereits erwähnten Termins am 3. August. Wichtig ist: Auch wenn der Kindergarten von dem Rechtsstreit direkt betroffen ist, ist er am Verfahren nur „beigeladen“. Denn die Klage richtet sich gegen die Baugenehmigung und diese wurde vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ausgestellt. Streitparteien sind also die Koch GbR und der Kreis. Der Trägerverein hat aber angekündigt, beim Vor-Ort-Termin dabei sein zu wollen.
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