Edingen-Neckarhausen. Die offizielle Eröffnung des neuen Wiesenkindergartens in Edingen steht erst noch an, doch bereits jetzt sorgt er für viel Gesprächsstoff in der Gemeinde: Grund dafür ist ein Rechtsstreit mit dem benachbarten Landwirtschaftsbetrieb von Holger und Marianne Koch. Die Kochs hatten bereits vor einigen Monaten Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Diesen reichten sie beim zuständigen Landratsamt ein. Das Amt lehnte ihn ab. Seitdem ging das Thema durch verschiedene Instanzen und Institutionen.
Nun gibt es in dieser Sache eine neue Entwicklung: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat eine Beschwerde von Holger und Marianne Koch ebenfalls zurückgewiesen. Darin hatten sich die Landwirte gegen den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) gewehrt. Die Kochs hatten - vereinfacht gesagt - Rechtsschutz beantragt, weil sie sich durch den Bau des Kindergartens in ihrer betrieblichen Entwicklung behindert sehen. Dieser Rechtsschutz wurde ihnen nun sowohl vom VG als auch vom VGH verwehrt. Weitere Argumente wie eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch den Kindergarten konnten die VGH-Richter nicht überzeugen.
„Wir sind natürlich etwas enttäuscht über das Ergebnis“, erklärt Marianne Koch im Gespräch mit dem „MM“: „Wir wehren uns nicht gegen den Kindergarten an sich, sondern gegen den Standort.“ Wie Koch ausführt, verlaufe direkt am Standort des Kindergartens entlang ein Weg, der häufig von großen landwirtschaftlichen Maschinen genutzt werde. Der Trägerverein des Wiesenkindergartens - „Urwüchsig“ - äußerte sich auf Anfrage dieser Redaktion noch nicht zu dem Beschluss. Der Grund: Der Verein hat nach eigenen Angaben noch keine schriftliche Bestätigung vom VGH erhalten. Der Wiesenkindergarten zeichnet sich durch ein besonderes pädagogisches Konzept aus.
Wer sind die Streitparteien?
Wichtig: Juristisch gesehen sind die Streitparteien nicht die Landwirte und der Kindergarten, sondern die Landwirte und das Landratsamt. Der Grund: Es war das Landratsamt, das die Baugenehmigung ausgestellt hatte. Der Wiesenkindergarten ist zwar unmittelbar betroffen, aber offiziell nur „beigeladen“.
Der Fall ist knifflig, denn die Frage nach der Baugenehmigung und ihrer Rechtmäßigkeit sowie die von VG und VGH bearbeiteten Beschwerdeverfahren (die bereits oben erläutert wurden) sind eigentlich zwei verschiedene Dinge. Zur Baugenehmigung ist zu sagen: Über den Widerspruch gegen selbige muss das Regierungspräsidium Karlsruhe noch entscheiden. Die Beschlüsse von VG und VGH behandeln dieses Thema eigentlich nicht, kommentieren die Frage nach der Baugenehmigung aber trotzdem. Sie räumen dem Widerspruch der Kochs wenig bis keine Chancen ein, weisen aber auf mögliche Probleme bei der Baugenehmigung hin. Konkret heißt es, dass der Widerspruch „voraussichtlich erfolglos bleiben werde, da die erteilte Baugenehmigung keine nachbarschützenden Vorschriften verletze“.
Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe aber immer wieder „Zweifel an der objektiven Rechtmäßigkeit“ angedeutet, wie es ein Gerichtssprecher formuliert. Grund dafür ist unter anderem die Lage des Kindergartens im Außenbereich. Aber wie gesagt: Die Gerichte haben die Baugenehmigung lediglich kommentiert, eine Entscheidung dazu steht noch aus. Im Beschluss macht der VGH das noch einmal deutlich: „Ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist oder nicht, ist aber nicht der Gegenstand des Verfahrens.“
Und wie geht es nun weiter? Der Kindergarten wird in der kommenden Woche seine offizielle Eröffnung feiern. Der Betrieb der Einrichtung bleibt von den aktuellen Entwicklungen erst einmal unberührt. Holger und Marianne Koch überlegen derweil noch, wie sie weiter vorgehen. „Wir lassen das erst einmal sacken und schlafen eine Nacht darüber“, sagt Marianne Koch. Der VGH-Beschluss ist unanfechtbar. Nach Einschätzung von Experten könnten aber theoretisch noch höhere Instanzen angerufen werden.
Gemeinde wird nicht beteiligt
Der VGH-Beschluss enthielt noch eine wichtige Information zur Gemeinde Edingen-Neckarhausen. Diese hatte beantragt, als „Beigeladene“ zum Verfahren hinzugezogen zu werden. Begründung: Da die Kommune für Kinderbetreuungsplätze sorgen muss, hat sie Interessen. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte das ab, unter anderem mit dem Argument, dass die Sichtweise „bereits hinreichend durch den Antragsgegner verteidigt“ werde.
Der Antragsgegner ist in diesem Fall das Landratsamt, das dem Kindergarten die Genehmigung erteilt hatte. Eine Sprecherin des Landratsamts teilte mit: „Unser Dezernent für Umwelt und Technik, Christopher Leo, begrüßt die Entscheidung des VGH.“ Simon Michler, Bürgermeister von Edingen-Neckarhausen, betonte: „Für uns als Kommune ist es wichtig, dazu beizutragen, dass der Betrieb weitergeht.“
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