Bobenheim-Roxheim/Lindenfels. Mehr als drei Monate mussten die Angehörigen des im November 2023 unter rätselhaften Umständen in Bobenheim-Roxheim gestorbenen Robin auf das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens warten. Nun ist der Bericht bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal eingegangen, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Montag bestätigte. Demnach soll Robin zum Zeitpunkt seines Todes einen Blutalkoholwert von rund 2,1 Promille gehabt haben.
“Einfluss auf psychische Verfassung“
Dieses Ergebnis könne zwar nicht erklären, was genau in der Nacht zum 4. November mit dem 19-Jährigen geschehen ist und zu dessen Tod geführt hat. „Die Alkoholisierung kann gleichwohl Einfluss auf seine psychische Verfassung gehabt, Hemmschwellen herabgesetzt haben“, so Ströber. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod Robins lägen weiterhin nicht vor.
Die Ermittlungsakten befinden sich laut Ströber derzeit noch bei der Polizei. „Wenn wir keine weiteren Ermittlungsansätze mehr sehen, wird das Verfahren wohl zeitnah eingestellt“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt.
Angehörige äußern Zweifel
Dass Robin an jenem Abend bei seiner Fahrt von Bensheim nach Worms derart alkoholisiert gewesen sein soll, bezweifeln die Angehörigen des 19-Jährigen. „Die Freunde, mit denen er unterwegs war, haben uns versichert, dass er absolut Herr seiner Sinne war“, sagt Vater Matthias Schmitt.
Robin habe in Bensheim problemlos zum Bahnhof gefunden, habe den richtigen Zug genommen. Weshalb er dann plötzlich eine Station zu früh ausgestiegen und am Gleis entlang in die verkehrte Richtung gelaufen sein soll, erschließt sich dem Vater nicht. Auch zwei junge Frauen, mit denen sich Robin am Bahnhof noch unterhalten habe, hätten ihn als freundlich und klar beschrieben.
Die Angehörigen sind nach wie vor davon überzeugt, dass Dritte in den Tod ihre Sohnes involviert gewesen sein müssen. Dass wichtige Indizien wie die Videoaufzeichnungen aus der S-Bahn verloren gegangen seien, sei daher sehr schwer zu verkraften. Auch die Kommunikation seitens der Behörden sei nicht zufriedenstellend gewesen - viele Erkenntnisse, etwa das Obduktionsergebnis, habe man erst aus der Presse erfahren.
Erhalten Angehörige Akteneinsicht?
Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, besteht laut Ströber die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Ihm sei schon bekannt, dass Robins Angehörige daran Interesse haben. „Das ist ja auch nachvollziehbar“, sagt er.
Wie mehrfach berichtet, wollte Robin am späten Abend des 3. November von Bensheim mit der S-Bahn über Mannheim zu seiner Freundin nach Worms fahren. Dort kam er jedoch nicht an. Am frühen Morgen des folgenden Tages wurde seine Leiche im Gleisbereich etwa 200 Meter südlich des Bahnhofs in Bobenheim-Roxheim gefunden.
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