Gericht

Prozess um misshandelten Säugling aus Ludwigshafen: Urteil am Donnerstag

Sie sollen ihren wenige Wochen alten Sohn schwer misshandelt haben. Am Donnerstag wird am Landgericht in Landau das Urteil gegen ein Ex-Paar aus Ludwigshafen erwartet

Von 
Agnes Polewka
Lesedauer: 
Symbolbild. © Volker Hartmann

Ludwigshafen. Im neu aufgerollten Prozess um die Misshandlung eines Säuglings in Ludwigshafen soll am Donnerstag das Urteil gegen die Eltern des Kindes fallen. Staatsanwältin Eveline Teutsch hatte in ihrem Plädoyer  eine Haftstrafe von drei Jahren für die Mutter und eine Bewährungsstrafe von rund eineinhalb Jahren für den Vater gefordert. Die Verteidiger der beiden Angeklagten plädierten auf Freispruch.

Sechs Wochen nach seiner Geburt kam das Kind von Nina R. und Ismail I. im Herbst 2018 mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Der Körper des Kleinen trug Spuren eines wochenlangen Martyriums.

Schilderung des Grauens

Minutenlang hatte Staatsanwältin Teutsch zu Beginn des Verfahrens die Verletzungen des Babys beschrieben: den durchlöcherten Darm des Jungen, dessen Inhalt sich in seinen Körper ergoss, was zu einer Bauchfellentzündung führte, und einer Blutvergiftung. Den eingedrückten Kopf, die Gehirnblutung. Die Prellungen an Herz und Lunge. Rippenbrüche. Ein Hämatom im Genitalbereich. Einblutungen im Gesicht.

Mehr zum Thema

Justiz

Baby in Ludwigshafen misshandelt? Neue Erkenntnisse im Prozess gegen Eltern

Veröffentlicht
Von
Julian Eistetter
Mehr erfahren
Prozess in Landau

Baby in Ludwigshafen misshandelt? - Angeklagte Eltern wollen Kontakt zu Sohn

Veröffentlicht
Von
Julian Eistetter
Mehr erfahren
Landgericht Landau

Baby in Ludwigshafen misshandelt? So schätzt ein Psychiater die Mutter ein

Veröffentlicht
Von
Julian Eistetter
Mehr erfahren

Eine Notoperation rettete sein Leben. Bis heute können Mediziner aber nur darüber mutmaßen, wie schwer die bleibenden Schäden sind, welche Beeinträchtigungen vielleicht für immer bleiben werden. 

Nina R. und Ismail I. aus Ludwigshafen standen schon einmal vor Gericht, weil sie ihren neugeborenen Sohn schwer misshandelt haben sollen. Das Landgericht Frankenthal verurteilte beide zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil aufgehoben. Keinem der beiden Elternteile konnte während des Verfahrens in Frankenthal nachgewiesen werden, ihren Sohn gequält und schwer misshandelt zu haben. Deshalb wurden beide wegen Misshandlung durch Unterlassung verurteilt. Dafür, dem Baby in seiner Notsituation nicht beigestanden, ihm nicht geholfen zu haben.

Leid schon in den ersten Tagen erlebt

Damit folgte das Gericht dem strafrechtlichen Grundsatz „in dubio pro reo“ - „im Zweifel für den Angeklagten“. Da das Gericht aber nicht feststellen konnte, wer den Jungen misshandelt hat und wer ihm nicht half, hätten beide laut BGH auch nicht wegen Unterlassung verurteilt werden dürfen. Deshalb wurde der Prozess erneut aufgerollt - vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau.

„Die Beweisaufnahme hat das Bild eines wehrlosen Säuglings gezeichnet, der schon in den ersten Wochen seines Lebens unsägliches Leid erleben musste“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Es sei ein Bild von Eltern entstanden, die der Aufgabe, ihrem Kind ein sicheres Zuhause zu bieten, und es vor Schaden zu bewahren, nicht im Ansatz gerecht wurden.

Newsletter "Guten Morgen Mannheim!" - kostenlos registrieren

Das Dilemma der Schuldzuweisung

Letztlich hätten sich die in der Anklage formulierten Vorwürfe jedoch nur in Teilen nachweisen lassen. „Auch wenn das menschlich schmerzhaft sein mag“, so Teutsch.

„Die Verletzungen wurden dem Kind von den Angeklagten beigebracht, aber es ist nicht sicher nachweisbar, wer für welche Verletzungen verantwortlich ist“, beschrieb die Staatsanwältin das Dilemma.

Die Verteidigung sah sämtliche Vorwürfe als nicht nachweisbar an. „Das Kind hatte Verletzungen, ohne Zweifel“, sagte Alexander Kiefer, der Anwalt der Mutter, am vorletzten Prozesstag. „Wie und durch wen diese entstanden sind, wurde in der Beweisaufnahme jedoch nicht zutage gefördert“, erklärt er.

Während des Verfahrens hatte der Verteidiger immer wieder deutlich gemacht, dass er mit dem Gang des neu aufgerollten Prozesses nicht zufrieden ist. Er stellte mehrere Befangenheitsanträge - etwa weil ihm polizeiliche Vernehmungen vom Vorsitzenden Richter nicht zugestellt worden seien. In einem Verfahren, in dem die Vorgänge um den misshandelten Säugling eigentlich besonders akribisch aufgearbeitet werden sollten.

Redaktion