Ludwigshafen. Der Prozess um die Misshandlung eines Säuglings gegen ein Ex-Paar aus Ludwigshafen geht am Landauer Landgericht nochmal in die Verlängerung.
Am Montag wurden nicht wie von der Kammer erhofft die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehört - dies soll nun bei einem neu anberaumten Termin passieren. Dafür gab es neue Erkenntnisse zu der schwerwiegenden Verletzung im Rektalbereich des kleinen Jungen.
Detailreich schilderten ein Facharzt und eine Fachärztin für Kinderchirurgie der Uniklinik Mannheim, wie sie das sieben Wochen alte Baby im Oktober 2018 operierten und ihm damit das Leben retteten.
Wie mehrfach berichtet, brachten die Eltern den Jungen am 15. Oktober zum Kinderarzt, wo zahlreiche Verletzungen festgestellt wurden. Der Säugling wurde ins St. Annastiftkrankenhaus gebracht, und als sich sein Zustand dort weiter verschlechterte in die Uniklinik Mannheim verlegt.
Wo befand sich das Loch?
Von besonderem Interesse war am Montag die Frage, wo genau sich die Perforation des Rektums im Körper des Babys befand. Diese soll dem Säugling von einem der Elternteile zugefügt worden sein, möglicherweise mit einem Fieberthermometer.
Die Rechtsmedizinerin hatte die Lage des Lochs in der Darmwand bislang mit 10 bis 15 Zentimetern angegeben. Der Facharzt schloss dies am Montag jedoch kategorisch aus.
Die Verletzung habe sich etwa sechs bis zehn Zentimeter vom After entfernt befunden, wo der Darm in den Bauchraum übergeht. Durch das Löchlein war Kot in diesen gelangt und hatte für eine lebensbedrohliche Entzündung gesorgt.
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An den grundlegenden Ergebnissen der rechtsmedizinischen Sachverständigen, Barbara Stöttner, änderte das alles nichts. Stöttner war erneut geladen worden, um die neuen Erkenntnisse einzuordnen.
„Die einzige Veränderung ist, dass das Fieberthermometer zur Verursachung der Verletzung nun absolut in Betracht kommt“, sagte sie. Das mutmaßliche Tatwerkzeug, das in der Wohnung sichergestellt wurde, ist 13 Zentimeter lang.
Im Verfahren geht es um die schwierige Frage danach, wer den Jungen wie misshandelt hat. Das Frankenthaler Landgericht hat die Mutter und den Vater des Jungen im Oktober 2019 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Misshandlung durch Unterlassung
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil auf. Keinem der beiden konnte während des ersten Verfahrens nachgewiesen werden, den Sohn ge-quält und schwer misshandelt zu ha- ben. Deshalb wurden beide wegen Misshandlung durch Unterlassung verurteilt. Damit folgte das Gericht dem strafrechtlichen Grundsatz „in dubio pro reo“ - „im Zweifel für den Angeklagten“.
Da das Gericht aber nicht feststellen konnte, wer den Jungen misshandelt hat und wer ihm nicht half, hätten beide laut BGH auch nicht wegen Unterlassung verurteilt werden dürfen.
Der Prozess wird am Dienstag, 24. Januar, fortgesetzt. Dann soll nach Möglichkeit der Geburtshelfer gehört werden, der bei der Entbindung des Babys damals dabei war. Denn für Rechtsanwalt Alexander Kiefer, Verteidiger der Mutter Nina R., könnten einige der Verletzungen schon bei der schwierigen Geburt zustande gekommen sein.
An diesem Tag könnten dann auch die Plädoyers erfolgen.
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