St. Leon-Rot/ Heidelberg. Ein 18-Jähriger soll Ende Januar im Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot eine gleichaltrige Mitschülerin getötet haben. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Heidelberg Anklage wegen Verdacht des Mordes gegen den jungen Mann, wie die Behörde mitteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die 18-Jährige am Morgen des 25. Januar 2024 mit einem Messer heimtückisch und aus niederen Beweggründen angegriffen und getötet zu haben. Der Tatverdächtige soll die junge Frau nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden unerwartet in einem Aufenthaltsraum attackiert haben, weswegen sie sich nicht zur Wehr setzen konnte.
Der 18-Jährige ist noch wegen weiterer Delikte angeklagt: Am 26. November 2023 soll er die später Getötete zu Hause in ihrem Zimmer mit der Faust ins Gesicht sowie auf ihren Oberkörper geschlagen haben. Durch die Schläge erlitt das Tatopfer erhebliche Verletzungen, insbesondere im Gesicht, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörden waren die beiden zeitweise ein Paar.
Hilfe bei sexueller oder häuslicher Gewalt
Egal, ob Sie selbst, Angehörige oder Personen in Ihrem Freundeskreis von häuslicher Gewalt betroffen sind: Es gibt Möglichkeiten für Hilfe. Unter folgenden Telefonnummern und auf folgenden Internetseiten finden Sie Beratung und Unterstützung.
Bundesweit
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist eine anonyme und kostenfreie Beratung für Betroffene, Angehörige, Freunde und Fachkräfte.
- Telefon: 08000 116 016
- Website: www.hilfetelefon.de
Opfer-Telefon des Weissen Rings
Unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit und politischer Überzeugung erhalten Opfer oder Zeugen von Kriminalität bei uns schnelle und direkte Hilfe.
Bundesweit. Kostenfrei. Anonym. Ein Hilfsangebot des WEISSEN RINGS: 7 Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr.
Telefon: 116 006
Website: www.weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
In der Region
Frauenhaus des Mannheimer Frauenhaus e. V.
Das Frauenhaus bietet Schutz für Frauen und deren Kinder vor Gewalt und Bedrohung in akuten häuslichen Gewaltsituationen. Die Mitarbeiterinnen beraten Betroffene bei der Lösung persönlicher Probleme und der Verarbeitung der Gewalterfahrungen.
- Telefon: 06 21 74 42 42
- E-Mail: fachbereich-frauen@frauenhaus-fiz.de
- Website: www.frauenhaus-fiz.de
Fraueninformationszentrum des Mannheimer Frauenhaus e. V.
Im Fachinformationszentrum des Mannheimer Frauenhauses werden Frauen zum Wohnungsverweis und Gewaltschutzgesetz nach häuslicher Gewalt, Unterstützung in schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen und bei Stalking beraten.
- Telefon: 0621 37 97 90
- E-Mail: fiz@frauenhaus-fiz.de
- Website: www.frauenhaus-fiz.de/fraueninformationszentrum
Frauen- und Kinderschutzhaus Heckertstift des Caritasverband Mannheim e. V.
Hier finden Frauen und deren Kinder Schutz, die sexuelle, körperliche oder seelische Gewalt erlebt haben oder davon bedroht sind, sowie für Frauen, die von einer Zwangsheirat betroffen oder bedroht sind.
- Telefon: 0621 411068 oder über die kostenlose Hotline 0800 1008121
- E-Mail: heckertstift@caritas-mannheim.de
- Website: www.caritas-mannheim.de
Ehe-, Familien- und Lebensberatung Mannheim
Die Familienberatung Mannheim berät bei körperlicher, psychischer, seelischer oder sexualisierter Gewalt. Zudem finden Betroffene hier Hilfe bei Ehe- bzw. Partnerschaftsproblemen oder Familienkonflikten.
- Telefon: 0621 155333
- E-Mail: info@eheberatung-mannheim.de
- Website: www.eheberatung-mannheim.de
Gewaltambulanz am Uniklinikum Heidelberg (Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin)
Opfer von Gewalt können sich hier kostenlos rechtmedizinisch untersuchen lassen. Die Mitarbeiter dort sichern Spuren bei Gewalttaten. Es besteht keine Pflicht, die Täter anzuzeigen. Die Gewaltambulanz ist 24 Stunden erreichbar.
- Telefon: +49 152 54648393
- Website: www.klinikum.uni-heidelberg.de/gewaltambulanz
Weitere Stellen in der Region auf der Seite der Stadt Mannheim.
Nach dem mutmaßlichen Mord Ende Januar soll er mit einem Auto über die A5 geflohen sein. Im Zusammenhang mit dieser Flucht werden ihm ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, zwei Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die gefährliche Körperverletzung steht im Zusammenhang mit einem Unfall im niedersächsischen Seesen, den der Tatverdächtige verursacht haben soll. Er sei mit stark überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 100 Stundenkilometer mit einem auf die Straße einbiegenden Fahrzeug frontal kollidiert. Der Fahrer des anderen Wagens erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Kiefereckgelenksprellung, das Auto einen Totalschaden.
Die Jugendkammer als Schwurgericht des Landgerichts Heidelberg entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine.
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