Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat die Nichtzulassung des AfD-Politikers Joachim Paul zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen bestätigt. Es wies eine entsprechende Beschwerde von Paul gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt ab, wie es in einer Pressemitteilung vom Montag heißt. Damit bleibt Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Der Spruch des Oberverwaltungsgerichts ist die letztinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren.
Gericht folgt Argumentation des Wahlausschusses
Das Oberverwaltungsgericht folgte der Argumentation des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen, der Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Kandidaten hatte. „Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Dies ist jedoch zwingende Voraussetzung für das Amt des Oberbürgermeisters als einem Berufsbeamten. Die Entscheidung des Ludwigshafener Wahlausschusses, den Wahlvorschlag der AfD zurückzuweisen, sei „nicht offensichtlich rechtswidrig“.
Hinreichende Zweifel an dem Kandidaten könnten „bereits daraus abgeleitet werden, dass der Antragsteller wiederholt die Verbreitung von sogenannten Remigrationsplänen zumindest unterstützt habe, ohne sich insoweit von einem in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehenden Verständnis derartiger Pläne zu distanzieren“, so das OVG.
„Remigrationspläne“ verstoßen gegen die Menschenwürde
In einem Vortrag zum Thema „Schicksalsfrage Einwanderung – Warum Remigration nötig und machbar ist“ hatte Paul sich am 18. November 2023 auf die erzwungene Rückführung von Migranten in ihre jeweiligen Herkunftsländer bezogen, wie sie von der Identitären Bewegung gefordert werden. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts stehen die „Remigrationspläne“, wie sie insbesondere von Martin Sellner und der Identitären Bewegung vertreten werden, nicht mit der Menschenwürde und damit auch nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang. Dieser Einschätzung schließt sich das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich an.
Der Ludwigshafener Wahlausschuss unter Leitung der noch amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) hatte die Kandidatur Pauls abgelehnt, nachdem der Landesverfassungsschutz Bezüge von Paul zu rechtsextremistischen Netzwerken in einem Schreiben an die Stadt dokumentiert hatte. Steinruck, die nicht mehr antritt, sieht sich seit dieser Entscheidung Anfeindungen und teilweise Morddrohungen ausgesetzt.
Stadt Ludwigshafen druckt nun die Wahlzettel
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat die Stadt Ludwigshafen am Montag bekanntgegeben, dass es bei der Entscheidung des Wahlausschusses bleibe, die vier Kandidaten Klaus Blettner (CDU), Jens Peter Gotter (SPD), Michaela-Schneider-Wettstein (Volt) und Martin Wegner (Einzelkandidat) zur Oberbürgermeisterwahl am 21. September zuzulassen. Die Stadt werde nun die Vorbereitungen zur Wahl fortsetzen, unter anderem mit dem Druck der Stimmzettel. Zudem werde der nicht zur Wahl zugelassene Kandidat aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen seine Wahlplakate aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
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