Heidelberg/Eschelbach. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat den 14-jährigen Jungen, der im Februar einen 13-Jährigen in einem Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach mit einem Messer getötet haben soll, wegen Mordes angeklagt. Es bestehe der hinreichende Tatverdacht, dass er sein Opfer hinterrücks mit mehreren Messerstichen umgebracht habe, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Dabei sei er einem detaillierten Tatplan gefolgt, den er nach Ansicht der Ermittler bereits geraume Zeit zuvor gefasst hatte. Das Motiv des 14-Jährigen sei „ - jedenfalls auch -“ seine Eifersucht auf das Tatopfer wegen eines Mädchens gewesen.
Der Teenager war mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und dem Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenommen worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der 14-Jährige sei bereits strafrechtlich verantwortlich, teilte die Anklagebehörde am Mittwoch weiter mit. Nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung sei er reif genug, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher Anklage wegen Mordes zur Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Für die Tat sieht das Gesetz bei Heranwachsenden eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren vor.
Erheblicher Ermittlungsaufwand
Auch für den Ersten Staatsanwalt Thomas Bischof ist die Anklageerhebung wegen Mordes gegen einen 14-Jährigen eine außergewöhnliche Situation, die ihm in seiner beruflichen Laufbahn noch nicht untergekommen ist. Natürlich hätten sich die Ermittler gefragt, ob mit einem gerade erst strafmündig gewordenen Jungen, der eine so gravierende Tat begangen haben soll, psychisch alles in Ordnung sei, oder ob es da irgendwelche Defizite gebe. Nach dem Ergebnis der „mit erheblichem Aufwand geführten Ermittlungen“ sei dies aber nicht aber der Fall. Deshalb habe die Behörde Anklage wegen Mordes erhoben.
Bischof rechnet damit, dass der Fall noch in diesem Jahr verhandelt wird. Über die Zulassung und Terminierung entscheidet das Heidelberger Landgericht. Das Verfahren wird wegen des jungen Alters des Tatverdächtigen allerdings höchstwahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Die Tat hatte im Februar für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt - und dies nicht nur in Sinsheim, sondern in der ganzen Region. Wie bereits erste Ermittlungen direkt nach der Tat ergaben, hatte der 14-Jährige sein Opfer unter einem Vorwand in das Waldstück in die Nähe des Tatorts gelockt. Nach einem kurzen Weg soll er den 13-Jährigen mit mehreren Messerstichen getötet haben.
Der Jugendliche, der die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte direkt nach der Tat zunächst seine Unschuld beteuert. Er war indessen bereits polizeibekannt. Nach dem tödlichen Angriff auf den 13-Jährigen hatten die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der 14-Jährige bereits im November 2020 einen Schulkameraden mit einem Messer angegriffen hatte. Allerdings war er zu diesem Zeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt, damit strafunmündig und noch kein Fall für die Justiz, sondern für das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises. Dieses bestätigte nach der Tat, dass der nun Angeklagte damals mehrere Wochen lang stationär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht war und dort auch ein Anti-Aggressionstraining begonnen habe. Auch nach der Entlassung des Jungen aus der Einrichtung sei die Familie weiter durch das Kreisjugendamt betreut und unterstützt worden, so die Kreisverwaltung.
Trauerarbeit begleitet
Der Sinsheimer Oberbürgermeister Jörg Albrecht rechnet damit, dass die Tat nun mit dem Beginn des Prozesses wieder etwas mehr in den Mittelpunkt des Stadtgesprächs der Großen Kreisstadt rückt. Die Aufregung habe sich etwa zwei bis vier Wochen nach der Tat wieder beruhigt, sie sei dann vor allem in privaten Kreisen und im Stadtteil Eschelbach Thema gewesen. Man habe als Stadt versucht, die Trauerarbeit zurückhaltend zu begleiten, einen Trauermarsch trotz Corona zuzulassen und auch die Trauerbewältigung in der Schule zu unterstützen. Das sei seiner Ansicht nach auch gut gelungen. Positiv vermerkt der Verwaltungschef, dass die Tat von niemandem für irgendwelche Zwecke missbraucht worden sei.
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