Sinsheim. Im Fall des getöteten 13-jährigen Jungen im Sinsheimer Ortsteil Eschelbach gehen Polizei und Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt von einem heimtückischen Mord aus. Das Opfer sei unter einem Vorwand von einem 14-Jährigen in die Nähe des Tatorts gelockt und nach einem kurzen gemeinsamen Weg mutmaßlich mit einem Küchenmesser getötet worden.
Vor Ort mit dabei gewesen sei eine dritte Person, ein strafunmündiges Kind, über dessen Alter nichts bekannt wurde. Siegfried Kollmar, Leiter der Kriminalpolizei im Polizeipräsidium Mannheim, äußerte nach den ersten Anhörungen am Tatabend, dass es sich um ein Eifersuchtsdelikt handeln könnte, nämlich dass sich die beiden Jugendlichen, die beide türkischen Migrationshintergrund haben, um ein junges Mädchen gestritten haben. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um eine geplante Tat handelt, der ein kurzer Kampf vorausgegangen sei. Das sei an den schmutzigen Kleidern erkennbar. Das Opfer sei mit mehreren Stichen getötet worden. Bisher hat der 14-Jährige, gegen den am Donnerstag um 15.40 Uhr ein Haftbefehl seitens des Heidelberger Amstgerichts verhängt wurde, sich nicht zur Tat geäußert.
Genaue Hintergründe will die Polizei in den kommenden Tagen mitteilen. Neue Erkenntnisse erhoffen sich die Beamten aus einer Auswertung der Handys. Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen sprach im Falle einer Verurteilung wegen Mordes von einer zu erwartenden Jugendstrafe von zehn Jahren Haft. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, welche Maßnahmen das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises ergriffen hat, nachdem der mutmaßliche Täter bereits am 23. November 2020 durch eine lebensbedrohliche Messerattacke auf einen Mitschüler auffällig geworden war.
Sinsheims Oberbürgermeister Jörg Albrecht zeigte sich angesichts der Tat auf der Pressekonferenz zutief getroffen. Er äußerte sein tief empfundenes Mitleid mit der Familie des Opfers, die nach Bekanntwerden des Todes des 13-jährigen Sohnes seelsorgerisch betreut wurde. Sowohl Kollmar wie auch Herrgen und Albrecht hoben die für sie einschneidende Bedeutung der Tat heraus, die sich insbesondere aus dem sehr jungen Alter der Beteiligten ergebe.
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