Gesundheitsversorgung

Kartellamt stoppt Klinikverbund Mannheim-Heidelberg

Das Bundeskartellamt stellt sich beim Zusammenschluss der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg quer. Eine sogenannte Ministererlaubnis soll diesen nun trotzdem ermöglichen

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer und Steffen Mack
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Das Mannheimer Klinikum. © Christoph Blüthner

Mannheim/Heidelberg. Das Bundeskartellamt stellt sich beim angepeilten Zusammenschluss der beiden Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim quer. Das von der Wettbewerbsbehörde mitgeteilte Veto kann jedoch umgangen werden. Die Partner des politisch befürworteten Verbundes wollen deshalb eine sogenannte Ministererlaubnis beantragen, über die Robert Habeck (Grüne) als Chef des Bundeswirtschaftsministeriums zu entscheiden hat.

Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne), kündigt im Interview mit dieser Redaktion an, eine solche Sondergenehmigung bei ihrem Parteikollegen erwirken zu wollen. Sie sei „optimistisch, dass wir grünes Licht bekommen werden“. Selbstverständlich gelte es, die Bedenken des Kartellamtes ernst zu nehmen.

Bonner Behörde sieht „erhebliche wettbewerbliche Nachteile“

Die Bonner Behörde erklärt in ihrer am Freitagmittag versendeten Mitteilung, dass sie „erhebliche wettbewerbliche Nachteile als Folge des Zusammenschlusses befürchtet“. Und diese hätten vor allem Patientinnen und Patienten zu tragen: Weil in der Rhein-Neckar-Region, so die Argumentation, „neben den Kliniken der Beteiligten nur wenige vergleichbare und unabhängige Wettbewerber verbleiben - in manchen medizinischen Fachbereichen fast gar keine“. Hingegen zeigt sich der Stuttgarter Gesundheitsminister Manne Lucha überzeugt: „Der angestrebte Verbund der beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim ist weiterhin der richtige Weg für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in der gesamten Region.“ Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht weist daraufhin, dass an Rhein und Neckar das Klinikum „ausschließlich von einer Stadt getragen wird“ - eine deutschlandweite Besonderheit.

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Steffen Mack
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Die Finanzierung eines „Supra-Maximalversorgers, der nicht nur Menschen aus der Region, sondern ganz Deutschland versorgt“ bringe die Kommune zunehmend an ihre Leistungsfähigkeit. Deshalb sei wichtig, so Specht, die hochwertigen Versorgungsangebote der beiden Standorte über einen Verbund optimal aufeinander abzustimmen und dabei Spitzenforschung zu fördern.

2000 junge Menschen studieren in Mannheim Medizin

Während sich das Kartellamt vor allem als Hüter des Wettbewerbs sieht, spielen bei einer Ministererlaubnis auch übergeordnete „Gemeinwohlgründe“ eine Rolle - oftmals die entscheidenden. Deshalb soll in dem Antrag ausgeleuchtet werden, dass es beispielsweise um insgesamt 2000 junge Menschen geht, die in Mannheim Medizin studieren. Unbedingt zu erhalten gelte es den beliebten wie im Ranking bundesweiter Examensergebnisse erfolgreichen Modellstudiengang MaReCuM, dessen Zukunft eng mit dem Klinikverbund verknüpft ist. Einen Antrag auf Ministererlaubnis im Schulterschluss mit dem Land kündigt auch der Vorstandsvorsitzende des Uniklinikums Jürgen Debus an: Er plädiert für einen Zusammenschluss, weil dieser „aus gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und medizinischer Sicht sinnvoll und notwendig ist“.

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Auch wenn Sondergenehmigungen per Ministererlaubnis eher rar sind, sorgen sie immer wieder für Überraschungen: Beispielsweise bekam das Uniklinikum der Ostseestadt Greifswald 2008 trotz Kartellamt-Veto „grünes Licht“, mit dem Kreiskrankenhaus Wolgast zu fusionieren. Auch in diesem Fall spielte der Erhalt von Medizinstudienplätze eine Rolle.

Freie Autorin

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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