Fast auf den Tag genau ist es zwei Jahre her, dass Andreas Mansky als Mitglied der AfD-Fraktion bei einer Sitzung des Kreistags im pfälzischen Mutterstadt ausrastete und dem SPD-Kollegen Hans-Dieter Schneider ins Gesicht schlug, weil dieser ihn zur Ordnung rufen wollte. Mansky hatte sich zuvor über die Corona-Maßnahmen im Mutterstadter Palatinum erregt und Desinfektionsspender umgeworfen. Verwaltungsmitarbeiter hatte er beschimpft. Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro wurde das Verfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung im vorigen Sommer eingestellt. Mansky schied aus der AfD-Kreistagsfraktion aus. Eine Frage blieb aber: Wirft die rheinland-pfälzische AfD den früheren Hooligan des 1. FC Kaiserslautern (Hooligan-Name: Schädel) aus der Partei oder nicht?
Nur Ämterverbot
Der Landesvorstand, so teilte es ein Sprecher am Montag auf Anfrage mit, habe beim Landesschiedsgericht damals einen Parteiausschluss beantragt. Verhängt habe diese parteiliche Instanz ein Ämterverbot.
Damit steht fest, dass Mansky trotz seines Ausrasters weiterhin Mitglied der Partei ist. Und offenbar ein gerne Gesehenes, denn am Sonntag posierte er anlässlich des Wahlgewinns bei den Landratswahlen im thüringischen Sonneberg auf einem Foto mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und veröffentlichte es für jeden sichtbar auf Facebook. „Einfach nur geil“, kommentierte er. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass jedes dritte der rund 30 000 Mitglieder der AfD rechtsextremes Potenzial hat.
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