Mutterstadt/Ludwigshafen. Andreas Mansky, vor genau einem Jahr in der Region bekannt geworden, weil er er im Vorfeld einer Kreistagssitzung des Rhein-Pfalz-Kreises im Mutterstadter Veranstaltungszentrum Palatinum dem Mutterstadter Bürgermeister Hans-Dieter Schneider (67) ins Gesicht schlagen wollte und ihn dabei leicht streifte, ist am Donnerstag einer schwereren Strafe entgangen. Der frühere AfD-Mann, der den Kreistag nach besagtem Vorfall vom 28. Juni 2021 verließ, wurde im November per Strafbefehl zur Zahlung einer Summe von 80 Tagessätzen à 50 Euro (4000 Euro) verdonnert. Dagegen ging er mit seiner Speyerer Verteidigerin Katja Kosian vor.
Marcus Pichlmeiler, Vorsitzender Richter am Ludwigshafener Amtsgericht, stellte dem 55-Jährigen nun in Aussicht, das Verfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen ihn einzustellen, wenn er bis zum 10. August 1130,50 Euro als Wiedergutmachung an das Palatinum in Mutterstadt bezahlt und weitere 869,50 an die Amadeu Antonio Stiftung überweist - also insgesamt nur 2000 Euro.
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Würzburg-Morde als Erklärung
Rechtsanwältin Kosian hob vor allem auf Manskys Reue ab und die Tatsache, dass er sich sowohl beim Bürgermeister und Kreistagskollegen Schneider entschuldigt habe als auch bei zwei Kräften der Kreisverwaltung, die er als „Wichser“ tituliert hatte, nachdem sie ihn darauf aufmerksam gemacht hatten, dass die Sitzung nur unter Einhaltung der damals geltenden 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) besucht werden könne. Er sei gesund, hatte der seinerzeit nicht geimpfte Mansky geantwortet. Dann rastete er in der Weise aus, dass er einen Desinfektionsspender umwarf, kurz vor die Tür trat, um wenige Sekunden später zurückzukehren und einen zweiten Desinfektionsspender zu Fall zu bringen. Anschließend lief er Richtung Parkplatz, wohin ihm Hans-Dieter Schneider als Hausherr im Palatinum folgte und ihn zur Rede stellen wollte.Damit begann die körperliche Auseinandersetzung, die für Schneider eine blutende Hautabschürfung an der Nase zur Folge hatte. Ein Tritt Manskys verfehlte den 67-Jährigen ebenfalls. Dass das Ergebnis vor dem Amtsgericht für Mansky nun milder ausfiel, hat wohl auch damit zu tun, dass Hans-Dieter Schneider am Donnerstag vor Gericht als Zeuge erklärte, dass er keinen Strafantrag gegen Mansky wegen Körperverletzung habe stellen wollen. Es sei ihm lediglich um die Schäden an den Spendern und auf dem Parkett des Palatinums gegangen. Mansky, nicht wenigen langjährigen Anhängern des 1. FC Kaiserslautern unter seinem Hooligan-Namen (90er Jahre) „Schädel“ bekannt, ließ sein aggressives Verhalten von seiner Verteidigerin erklären.
Er sei wütend und aufgebracht gewesen, nachdem ein somalischer Geflüchteter in Würzburg drei Frauen mit dem Messer getötet hatte. Er sei am Tatort gewesen. Das habe ihn berührt. In dieser Stimmung sei er zwei Tage später mit der Corona-Frage konfrontiert worden. Niemand habe im Kreistag eine Schweigeminute für die drei Opfer in Würzburg abhalten wollen. Nach dem Vorfall in Mutterstadt sei er mit angstlösenden Medikamenten behandelt worden.
Bis er den Richterspruch anerkannte, zögerte Mansky, der von der AfD nach wie vor nicht ausgeschlossen wurde, einen Augenblick. Die Amadeu Antonio Stiftung, für die er nun spenden soll, setzt sich sich konsequent gegen Rechtsextremismus und für den Schutz von Minderheiten ein - auch für Opfer rechter Gewalt. Ob er sich das nochmal überlegen könne, wollte Mansky von Richter Pichlmeier wissen. Dieser verneinte. Mansky willigte schließlich ein, sein Blick drückte jedoch aus, dass er mit dieser Auflage hadert.
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