Mannheim. Jahrelange Gefängnisstrafen kombiniert mit satten Vermögensarresten in Millionenhöhe hat die Vierte Große Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichtes in dem Prozess wegen Marktmanipulation mit kanadischen Billigaktien, sogenannten Pennystocks, verhängt. Alle drei Angeklagten haben innerhalb der zulässigen Wochenfrist Revision einlegt. Das bestätigt auf Anfrage dieser Redaktion der Sprecher des Landgerichtes. Bei den verurteilten ehemaligen Geschäftspartnern, von denen zwei auch während des Prozesses mit 75 Verhandlungstagen in Untersuchungshaft saßen, fallen die Vermögensabschöpfungen unterschiedlich hoch aus. Die vom Gericht verhängten Summen betragen 12,5 Millionen, 19,4 Millionen und 37,1 Millionen Euro.
Für das Rechtsmittel der Revision haben sich außerdem die Anwälte der zwei Einzugsbeteiligten entschieden – und damit für jene Firmen mit Sitz in Heidelberg und Walldorf, über welche die einst befreundeten Finanzakteure ihre Geschäfte, insbesondere die Bewerbung von Aktien, abgewickelt haben. Die beiden Kommunikationsgesellschaften sollen 5,9 beziehungsweise 6,8 Millionen Euro abführen.
Auch wenn der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag sowohl höhere Gefängnisstrafen wie auch mehr Millionen als Werteersatz gefordert hat, so zeigt sich die Anklagebehörde mit dem Ergebnis des Mammutverfahrens, in dessen Vorfeld das Landeskriminalamt und „Eurojust“ eingeschaltet waren, offensichtlich zufrieden. Jedenfalls haben die Strafverfolger keine Revision eingelegt.
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