Landgericht Mannheim

Freisprüche im Pennystock-Prozess gefordert

Prozess um Billigaktien: Die Verteidigung sieht von den ursprünglichen Vorwürfen um mögliche Marktmanipulation an der Börse nur noch einen „kläglichen Rest“ - und fordert einen Freispruch

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Drei Angeklagte stehen wegen möglicher Marktmanipulation mit Billig-Aktien („Pennystocks“) vor dem Mannheimer Landgericht. © Michael Ruffler

Mannheim. Eine gute Woche liegt in dem Mammutprozess am Mannheimer Landgericht rund um Vorwürfe der Marktmanipulation in Zusammenhang mit kanadischen Billigaktien, sogenannten Pennystocks, die Forderung des Staatsanwaltes nach hohen Haftstrafen zurück. Damit setzt sich die Verteidigung am 74. Verhandlungstag auseinander und kommt in ihren Plädoyers zu dem Schluss, dass die Beweisaufnahme keinerlei Belege für die zur Last gelegten Vorwürfe erbracht habe und deshalb Freisprüche nahe lege.

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Sechs Anwälte und eine Kollegin arbeiten sich als Rechtsbeistand der drei angeklagten Finanzakteure Punkt für Punkt an den Ausführungen des Strafverfolgers ab. Der weilt freilich an diesem Montag gar nicht im Gerichtssaal, sondern lässt sich vertreten - was die Verteidigung als „unangemessen“ bemängelt. Auch wenn mit Blick auf den jeweiligen Mandanten argumentiert wird, so verbinden gleichwohl Gemeinsamkeiten.

Unisono ist man sich einig: Die vom Staatsanwalt geforderten Strafen von fünf Jahren und drei Monaten, sieben Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren neun Monaten seien „völlig überzogen“, ja „absurd“ - zumal vor dem Hintergrund, dass von den ursprünglichen Anklagevorwürfen nur noch ein „kläglicher Rest“ geblieben sei. Während des Verfahrens ist nämlich sowohl der Betrug wie die handelsgestützte Marktmanipulation weggefallen, was die Verteidigung mit einem vorgezogenen Teil-Freispruch gleichsetzt. „Vom düsteren Bild der Verbrecherbande ist nichts übrig geblieben“ - so oder ähnlich formulieren es die Anwälte, die obendrein ins Feld führen: Ihre Mandanten hätten ein Geschäft mit legalem Modell geführt und Steuern abgeführt.

Verteidigung im Pennystock-Prozess kritisieren lange Untersuchungshaft

Weil es letztlich nur noch um Vorwürfe der informationsgesteuerten Marktmanipulation geht, spielt eine zentrale Rolle, ob die bei Bewerbungen von Aktien vorgeschriebenen Disclaimer, also erläuternde Hinweise, ausreichend beziehungsweise korrekt gewesen sind. Die Verteidigung gibt zu bedenken, dass für diese Form der Aufklärung die einstigen drei Geschäftspartner eigens einen Juristen beauftragt haben, um alles „wasserdicht“ zu machen. Anders ausgedrückt: Sollten die Disclaimer ungenügend gewesen sein, könnte dies nicht den Angeklagten angekreidet werden.

Die Anwälte kritisieren die „extrem lange“ Untersuchungshaft von zwei ihrer Mandanten - nämlich über zwei Jahre. Eine Zeitspanne, die angesichts der zusammengeschrumpften Anklagevorwürfe rechtlich nicht akzeptabel und menschlich „unerträglich“ sei. Zumal alle Drei zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind und Familie haben. In dem Strafverfahren geht es auch um viel Geld. Zwölf, 21 beziehungsweise 64 Millionen Euro sollen laut Staatsanwalt abgeschöpft werden.

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Dafür sieht die Verteidigung keinen Grund und fordert, verhängte Vermögensarreste aufzuheben. Ihrer Meinung nach haben die Strafverfolger fälschlicherweise erzielte Einnahmen ihrer Mandanten mit Schaden gleichgesetzt. Zu Wort kommen auch die Anwälte jener beiden einbezogenen Firmen mit Sitz in Heidelberg und Waldorf, über die einst Geschäfte wie Finanzkommunikation abgewickelt worden sind. Sie schließen sich weitgehend ihren Kollegen an und plädieren dafür, eingefrorenes Vermögen freizugeben.

Freie Autorin

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