Justiz

Arbeitsgericht Mannheim: GKM-Betriebsratschef scheitert mit Klage gegen Gehaltskürzung

Das Grosskraftwerk Mannheim (GKM) kürzte dem Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretung das Gehalt und entzog ihm seinen Dienstwagen. Das Arbeitsgericht Mannheim wies seine Klage nun ab

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Die Vergütung von Betriebsräten ist rechtlich heikles Terrain. Am GKM bekam der Arbeitgeber nun vor Gericht in dieser Frage Recht. © Uwe Anspach /dpa

Mannheim. Der Betriebsratsvorsitzende des Grosskraftwerks Mannheim (GKM) hat den Prozess um sein gekürztes Gehalt und einen nicht mehr zur Verfügung gestellten Dienstwagen verloren. Die 7. Kammer des Mannheimer Arbeitsgerichts weist die Klage ab.

Bei dem Streit spielte (wie berichtet) eine zentrale Rolle, ob dem gelernten Dreher und freigestellten Vorsitzenden des Beschäftigtengremiums 2008 beziehungsweise 2009 im Unternehmen jeweils verbindlich eine noch nicht existierende, aber geplante Personal-Stabsstelle mit üppiger Dotierung von 165 000 Euro angeboten wurde - ein Jahressalär, das der BR-Chef nach dem Ausschlagen der Position auch gezahlt bekommen hat.

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Im Prozess gab der Kläger an, er habe die attraktive Position nur deshalb nicht angetreten, weil er Betriebsrat bleiben wollte. Im Mai 2022 kürzte das GKM die Bezüge auf 96 000 Euro und verwies als Begründung auf eine neue Rechtslage rund um Vergütungsmaßstäbe für freigestellte Männer und Frauen, die sich im Betriebsrat engagieren.

Wie komplex die Materie ist, das zeigte sich Anfang März bei der arbeitsgerichtlichen Verhandlung: Drei Stunden lang wurden damals Argumente ausgetauscht. Die Parteien hatten einen Monat Zeit, sich doch noch zu einigen - aber daraus wurde nichts.

Chance auf Stabsstelle?

Bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, 13. April, führt der Vorsitzende Richter Jan Schipper aus, warum die Kammer die Klage abweist: In dem Prozess habe der Betriebsratsvorsitzende nicht hinreichend darlegen können, dass er die hoch dotierte Stabsstelle tatsächlich bekommen hätte (Az.: 7 Ca 139/ 22). Schließlich habe der Personalausschuss noch nicht zugestimmt, und obendrein der Aufsichtsrat weitere Klärung verlangt. Der BR-Chef hatte damals „allenfalls eine konkrete Chance“, so der Richter.

Die Kammer gehe davon aus, dass den Betriebsratsvorsitzenden für die spezielle Position umfassende Einblicke in Strukturen des Unternehmens qualifiziert haben. Weil aber solcherart Kompetenzen während der Tätigkeit als Vertreter der Beschäftigten erworben worden sind und nichts mit dem eigentlichen Beruf zu tun haben, käme es einer Begünstigung gleich, diese als Karriere-Maßstab heranzuziehen. Das Gesetz sieht zwar vor, dass ein Betriebsrat beziehungsweise eine Betriebsrätin bei der beruflichen Laufbahn samt Vergütung nicht benachteiligt werden darf - es soll aber auch keine Begünstigung erfolgen.

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Nach Meinung der Kammer berücksichtigen die auf jährlich 96 000 Euro gekürzten Bezüge durchaus jene Gehaltsentwicklung, die der BR-Chef mit seiner eigentlichen Ausbildung hätte machen können. Anders ausgedrückt: Das Arbeitsgericht ist der Auffassung, dass das GKM mit der ab Mai 2022 reduzierten Vergütung einen gesetzmäßigen Zustand hergestellt hat. Das Gehalt des Klägers sei mittels einer betriebsüblichen Nachzeichnung, einem sogenannten „Vergleichsentgelt“, rechtlich zutreffend ermittelt worden.

In dem Prozess ging es auch um jenen Dienst-Mercedes, der dem Betriebsratsvorsitzenden bereits 2011 zugebilligt, aber nach der Gehaltskürzung nicht mehr zur Verfügung gestellt wurde. Auch bei diesem Streit unterliegt der Kläger. Die Kammer verweist auf den einstigen Überlassungsvertrag, der das Firmenfahrzeug ausdrücklich an die Tätigkeit als Betriebsrat koppelt. Genau dies komme einer unzulässigen Begünstigung gleich, führt der Kammervorsitzende aus und erklärt: Schon 2011 habe der BR-Chef keinen Anspruch auf einen Dienstwagen gehabt .

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