Verkehr

Versäumnisse beim Fahrlachtunnel: Mannheimer Liste will Ausschuss zur Aufklärung

Der gesperrte Fahrlachtunnel ist ein verkehrspolitisches Aufregerthema in Mannheim. Jetzt rückt die Frage nach den politisch Verantwortlichen in den Mittelpunkt. Die Mannheimer Liste (ML) will dazu einen extra Ausschuss beantragen

Von 
Marco Pecht
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Großes Ärgernis für Autofahrer in Mannheim: der gesperrte Fahrlachtunnel. © Christoph Blüthner

Mannheim. Die Mannheimer Liste (ML) verschärft bei den Vorgängen rund um den gesperrten Fahrlachtunnel in Mannheim die Gangart gegen die Verwaltung. Die Gemeinderatsfraktion hat daher einen Ausschuss auf Akteneinsicht gestellt, der „die Gründe und Ursachen für die gemachten Fehler und Missstände aufarbeiten, Verantwortlichkeiten definieren und zur vollständigen Information des Gemeinderates dienen soll“, wie die ML am Freitag mitteilte.

"Viele Jahre geschlampt"

Der für den innerstädtischen Verkehr wichtig Tunnel ist unter anderem wegen Brandschutzmängeln seit mehr als einem Jahr geschlossen. Anfang des Jahres hatte die Verwaltung einen Bericht präsentiert, wie es zur Schließung des Tunnels 2021 hat kommen können. Dabei war von zahlreichen Fehlern seit der Planung des Baus in den 80er-Jahren bis in die jüngste Vergangenheit die Rede. Die Verwaltung selbst sprach von „gesamtorganisatorischem Versagen“.

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Der ML-Fraktionsvorsitzende Achim Weizel teilt dazu mit: „Der Bericht macht deutlich, dass beim Fahrlachtunnel viele Verantwortliche über viele Jahre bis in die jüngste Vergangenheit geschlampt haben. Er schildert ein beispielloses Versagen der Mannheimer Stadtverwaltung in den vergangenen gut 40 Jahren."

Welche Verantwortung trägt der Oberbürgermeister?

Stadtrat Christopher Probst sieht die Verfehlungen konkret beim Verwaltungsdezernaten IV, das für Bauen zuständig ist und seit Januar 2021 von Ralf Eisenhauer (SPD) geführt. Auch das für Tiefbau und Nahverkehr zuständige Dezernat V sei verantwortlich. Es untersteht ebenfalls seit 2021 Diana Pretzell (Grüne).

Verfehlungen gebe es zu einem Teil auch direkt beim Oberbürgermeister. „Hier wurden nach derzeitigem Kenntnisstand ganz klar Aufsichtspflichten verletzt und Führungs- und Kontrollpflichten nicht wahrgenommen", so Christopher Probst.

Über den Antrag soll der Mannheimer Gemeinderat am 7. Februar entscheiden. Laut baden-württembergischer Gemeindeordnung müssen ein Viertel der Gemeinderäte zustimmen, damit ein solcher Ausschuss eingerichtet werden kann.

Redaktion Nachrichtenchef

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