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OB-Wahl Ludwigshafen: Wie es mit dem abgelehnten AfD-Kandidaten Paul weitergehen könnte

AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht an der OB-Wahl in Ludwigshafen teilnehmen. Ob die Entscheidung rechtens war, entscheidet das Verwaltungsgericht in Neustadt am Montagnachmittag.

Von 
Till Börner
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Joachim Paul will als AfD-Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten - doch der Wahlausschuss hat dies abgelehnt. Nun muss das Verwaltungsgericht in Neustadt entscheiden. © picture alliance/dpa

Ludwigshafen. Findet die Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl am 21. September ohne den AfD-Kandidaten Joachim Paul statt? Der Wahlausschuss unter Vorsitz der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) hatte am 5. August mit einem Stimmenverhältnis von 6:1 entschieden, den AfD-Bewerber nicht zuzulassen. Doch ob die Entscheidung auch vor Gericht standhält, muss sich noch klären. Das Verwaltungsgericht in Neustadt will am Montag, 18. August, ab 16 Uhr eine Entscheidung bekannt geben.

Fragen und Antworten zur Ablehnung der Kandidatur Pauls für die Oberbürgermeisterwahl.

Mit welcher Begründung hat der Wahlausschuss die Kandidatur Pauls zur OB-Wahl in Ludwigshafen nicht zugelassen?

„Konkret geht es dabei um die Frage, ob der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, teilte die Stadt Ludwigshafen auf Anfrage mit. Hintergrund dieser Argumentation ist ein Schreiben des Landesinnenministeriums. Auf elf Seiten werden Zweifel an der Verfassungstreue Pauls aufgelistet.

Auch eine Recherche des „Mannheimer Morgen“ hatte ergeben, dass Paul schon länger Kontakte in die rechtsextremistische Szene pflegt. So traf er sich erst im Juli in Thüringen mit Martin Sellner. Ein Bild mit dem bekannten österreichischen Rechtsextremisten veröffentlichte Joachim Paul auf seinem Instagram-Kanal.

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Wie hat AfD-Kandidat Joachim Paul auf die Nichtzulassung reagiert?

Joachim Paul sieht sein passives Wahlrecht verletzt und hat über seinen Rechtsanwalt einen Eilantrag vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Neustadt gestellt. Der AfD-Politiker will erreichen, dass er per Gerichtsbeschluss doch als Kandidat bei der OB-Wahl in Ludwigshafen antreten darf.

Hat das Gericht schon eine Entscheidung getroffen?

Nein. Das Neustadter Verwaltungsgericht will seine Entscheidung aber am heutigen Montag, 18. August, ab 16 Uhr mitteilen. Zuvor hatte das Gericht dem Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen den Eilantrag zugestellt, verbunden mit dem Auftrag, dazu Stellung zu nehmen. Als Frist räumt das Gericht eine Woche ein.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist auch kein letztinstanzliches Urteil. Dagegen ist eine Beschwerde zum rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Koblenz möglich.

Wer tritt noch bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen an?

Jutta Steinruck nicht. Die parteilose Amtsinhaberin (vormals SPD) hatte im Dezember 2024 erklärt, auf eine Kandidatur für eine zweite Amtszeit zu verzichten. Zwei Kandidaten mit SPD-Parteibuch treten an. Jens Peter Gotter ist der offizielle Bewerber der Sozialdemokraten. Martin Wagner ist parteiloser Kandidat, aber Mitglied der SPD. Für CDU und FWG geht Klaus Blettner ins Rennen. Michaela Schneider-Wettstein tritt für die Partei Volt an.

Die Wahl findet am 21. September statt, sollte keiner der Kandidaten oder der Kandidatin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinbaren, findet am 12. Oktober eine Stichwahl statt. Rund 122.000 Menschen sind wahlberechtigt.

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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