Ludwigshafen. Die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen wird nun juristisch abgewogen. Der abgelehnte AfD-Bewerber Joachim Paul hat über seinen Rechtsanwalt einen Eilantrag vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Neustadt gestellt. Es geht um die „Versagung der Zulassung als Kandidat zur Wahl des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen“.
Der Antrag liege dem Gericht seit Freitagnachmittag vor, bestätigte ein Sprecher der Behörde. Mit dem zwölfseitigen Schriftsatz will Joachim Paul erreichen, dass er per Gerichtsbeschluss doch als Kandidat bei der OB-Wahl in Ludwigshafen antreten darf.
Zweifel an Verfassungstreue des AfD-Politikers Joachim Paul
Wie berichtet, hatte der Wahlausschuss am Dienstag vergangener Woche mit sechs zu eins Stimmen entschieden, Paul nicht als Kandidaten zuzulassen. Als Grund führte der Ausschuss deutliche Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers an. Untermauert worden war dies von einem elfseitigen Papier des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Dieser hatte mehrere Veröffentlichungen Pauls als Belege aufgeführt. Das genügte dem Gremium zur Ablehnung des Kandidaten.
Dieser sieht nun sein passives Wahlrecht verletzt. Der Ausschuss, so die Argumentation des Anwalts, sei nicht befugt, inhaltlich zu prüfen, ob Joachim Paul für das Amt des Oberbürgermeisters geeignet sei. Es stehe dem Wahlausschuss nur zu, die Formalien einer Bewerbung zu überprüfen, also ob die Adresse stimmt und keine anderen formaljuristischen Hinderungsgründe bestehen. Im Übrigen, so der Anwalt, bestünden keine Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Bewerbers. Dies referiert der Gerichtssprecher aus dem Eilantrag.
Ludwigshafener Wahlausschuss mit Stellungnahme abgeben
Das Neustadter Verwaltungsgericht hat nun dem Antragsgegner – das ist der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen – den Eilantrag zugestellt, verbunden mit dem Auftrag, dazu Stellung zu nehmen. Als Frist räumt das Gericht eine Woche ein. Der Wahlausschuss muss sich also bis spätestens 18. August äußern. „Vorher passiert in dieser Sache gar nichts“, klärt der Sprecher des Gerichts auf.
Aber auch dann ist noch nicht gesagt, dass eine Entscheidung fällt. Es könnte nämlich sein, dass die Stellungnahme des Wahlausschusses, den Vorsitz hat die Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, eine Entgegnung wiederum des AfD-Kandidaten erforderlich werden lässt. Das würde eine Frist von weiteren drei oder vier Tagen bedeuten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt ist außerdem auch kein letztinstanzliches Urteil. Dagegen ist eine Beschwerde zum rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Koblenz möglich, übrigens von beiden Seiten, also von Paul und vom Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen. Sollte die Entscheidung dort landen, geht das juristische Fingerhakeln in die nächste Runde. Auch dann erhält der Antragsgegner die Möglichkeit zur Stellungnahme, selbstverständlich mit einer entsprechenden Frist. Vor dem Oberverwaltungsgericht werde der Streit dann aber in letzter Runde ausgefochten. Gegen diesen Beschluss seien keine Rechtsmittel mehr möglich.
Die Wahl des neuen Oberbürgermeisters oder der neuen Oberbürgermeisterin ist am 21. September, eine Stichwahl wäre am 12. Oktober.
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