Mannheim. Es schwelt weiter beim Drittligisten SV Waldhof, die verweigerte Entlastung für den ehemaligen Vize-Präsidenten Horst Seyfferle auf der jüngsten Mitgliederversammlung ist seitdem das große Gesprächsthema. Anbei ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Für was ist Seyfferle überhaupt noch verantwortlich?
Seyfferle stand seit 2019 bis zu seinem Rückzug im November 2024 als Vize-Präsident in der Verantwortung und muss somit noch für den Beginn des Geschäftsjahrs 24/25 geradestehen, um das es bei der Entlastung am Montagabend ging.
Welche Folgen hat eine verweigerte Entlastung?
Ganz generell geht es um offene Fragen zur Amtsführung. Juristisch behält sich der Verein auf diesem Weg zudem etwaige Schadensersatzansprüche vor. So entsteht aber noch kein automatischer Anspruch, es muss natürlich geprüft werden, ob wirklich ein Schaden und eine Pflichtverletzung vorliegen.
Was wird Seyfferle konkret vorgeworfen?
Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte Seyfferles wollte sich hier niemand der SVW-Oberen und Kontrolleure offiziell äußern. In vergleichbaren Fällen geht es aber oft um finanzielle Unregelmäßigkeiten. „Das möchte ich nicht kommentieren“, sagte Aufsichtsratschef Stefan Fulst-Blei vor diesem Hintergrund.
Mit welchem Bereich war Seyfferle befasst?
Der Unternehmer war in seiner Amtszeit für die Belange des Hauptvereins und der Fußball-Jugend verantwortlich. Nach der Trennung von der Hopp-Stiftung „Anpfiff ins Leben“ kümmerte er sich um den Fortbestand des Nachwuchszentrums und warb um Spenden für die Nachfolge-Organisation „BuweFabrik“. Hier hatte Seyfferle auch Zugriff auf die entsprechenden Konten.
Wie geht es jetzt weiter in der Causa Seyfferle?
Der Verein betrachtet die Nicht-Entlastung offenbar auch als Druckmittel, um mit Seyfferle endlich in einen Austausch zu kommen, nachdem entsprechende Gesprächstermine immer wieder geplatzt sind. Der Club wie auch Seyfferle hätten so die Gelegenheit gehabt, die Dinge ohne Öffentlichkeit zu klären. „Der Schritt war auch notwendig, um in diesen Prozess eine stärkere Bewegung hineinzubekommen“, bestätigte Aufsichtsratschef Fulst-Blei.
„So lange dieser Dialog noch nicht stattgefunden hat, muss man diese Vorsichtsmaßnahme treffen, die jetzt eher einen juristischen Hintergrund hat“, erläuterte der aktuelle Vize-Präsident Tobias Schmidt. „Das ist aber keine Vorverurteilung irgendeiner Person, sondern eine Entlastung ist nach wie vor ein rechtliches Instrument“, sagte Schmidt, seines Zeichens Staatsanwalt in Heidelberg.
Und was sagt Seyfferle selbst zu den Vorgängen?
Der Ex-Vize befindet sich im Austausch mit seinem Rechtsbeistand und wollte sich auf Anfrage dieser Redaktion eigentlich am Mittwoch äußern. Darauf verzichtete er dann aber und ließ eine weitere Anfrage bislang unbeantwortet.
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